Für diese Familien gilt die Notbetreuung in den Halterner Kitas

Kita-Notbetrieb

Ab Montag gilt auch in den Haltener Kitas die „bedarfsorientierte“ Notbetreuung. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern ihre Kinder in die Betreuung geben.

Haltern

, 23.04.2021, 17:59 Uhr / Lesedauer: 1 min
Auch in Haltern gilt ab kommender Woche (26. April) die "bedarfsorientierte“ Notbetreuung.

Auch in Haltern gilt ab kommender Woche (26. April) die "bedarfsorientierte“ Notbetreuung. © picture alliance/dpa

Ab Montag (26. April) gilt auch in den Kitas in Haltern die „bedarfsorientierte Notbetreuung“. Das bedeutet, dass nicht alle Eltern ihre Kinder in die Betreuung geben können. Nun wenn bestimmte Voraussetzung erfüllt und Formalitäten geklärt sind, ist das möglich.

Anspruchsberechtigt für die bedarfsorientierte Notbetreuung sind folgende Kinder und Familien:

  • Kinder, bei denen die Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist
  • Kinder aus belasteten Lebenslagen, die aktiv von den Kitas angesprochen werden
  • besondere Härtefälle in Absprache mit dem Jugendamt
  • Kinder mit Behinderungen, bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde
  • Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen

    Hier gelangen Sie zu dem Schreiben, mit dem Eltern eine Betreuungsbedarf anmelden können.