Elektronische Patientenakte Mehraufwand oder Zeitersparnis? Sixtus-Chefarzt sieht Vorteile

Elektronische Patientenakte: St. Sixtus-Chefarzt sieht Vorteile
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Mitte Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) flächendeckend eingeführt. Darin können Patienten alle wichtigen Informationen rund um Ihre Gesundheit dauerhaft digital speichern. Mit der ePA haben sie immer alle Unterlagen zusammen, die sie benötigen.

Eingeführt wurde die elektronische Patientenakte in einer ersten Vorstufe bereits 2021. Wer sie nicht will, muss ab 2025 bei seiner Krankenkasse widersprechen. Ärzte befürchten einen Mehraufwand. Auch den Arbeitsalltag im Krankenhaus wird sie verändern. Zum Positiven?

Eine solche elektronische Befundsammlung könne durchaus sinnvoll sein, auch wenn sie nicht in jedem Fall eine erneute Diagnostik verhindern könne, lautet die erste die Einschätzung von Dr. Martin Presch, dem Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und stellvertretenden ärztlichen Direktor im St. Sixtus-Hospital.

„Aktuelle Symptome oder nicht ausreichende Vorbefunde erfordern aber möglicherweise erneute diagnostische Maßnahmen. Bei vorhandenen Vorbefunden, die auf der ePA gespeichert werden, kann der Verlauf einer Erkrankung aber besser beurteilt werden“, so Dr. Presch.

„Resonanz sehr verhalten“

Aktuell scheine die Resonanz bei Patienten noch sehr verhalten zu sein, so Dr. Presch. Im St. Sixtus-Hospital gebe es bis dato keine Patienten, die wünschen, dass ihre Daten aus der ePA eingelesen werden. „Wir vermuten, dass die Gründe dafür sind, dass bisher die ePA nicht flächendeckend eingeführt wurde. Die Nutzung ist aktuell ja noch freiwillig und erst ab dem 15. Januar 2025 verpflichtend, außer, der Versicherte lehnt dies aktiv ab.“

Einen Vorteil sieht Dr. Presch in der Tatsache, dass bei einer wohnortfernen Krankenhauseinweisung sofort relevante Befunde in digitaler Form vorliegen. „Das würde aber eine ständig aktuell gehaltene ePa voraussetzen. Gesundheitsinformationen, wie chronische Erkrankungen, Allergien oder die Blutgruppe, können dort archiviert werden, da diese dauerhaft sind. Die ePa kann also die Arbeit der Ärzte entlasten, etwa durch die Vereinfachung oder Beschleunigung von Arbeitsprozessen.“

Die elektronische Patientenakte wird ab Januar 2025 flächendeckend eingeführt.
Die elektronische Patientenakte wird ab Januar 2025 flächendeckend eingeführt. Wer sie nicht will, muss widersprechen. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Die ePA muss allerdings vom Patienten oder dessen gesetzlichem Vertreter mittels einer PIN freigeschaltet werden. „Im Arztgespräch muss der Patient dem Upload von Dokumenten zustimmen, der dann auch von dem behandelnden Arzt durchgeführt werden muss“, so Dr. Presch. Der Mehraufwand sei zurzeit noch schwer vorauszusagen, da nicht jeder Patient die ePA nutzen werde und auch zum jetzigen Zeitpunkt die Erfahrungen fehlten.