An der elektronischen Patientenakte (ePA) wird in Deutschland schon seit Jahren gearbeitet. Seit Januar 2025 wird sie in drei Modellregionen, unter anderem in NRW, getestet. Nach einer verlängerten Testphase soll sie ab dem 29. April allen gesetzlich Versicherten in Deutschland zur Verfügung stehen und ab Oktober in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend sein.
„Sie soll einen besseren Überblick über Befunde, Röntgenbilder, Diagnosen und Medikamente liefern“, sagt Dieter Franke vom Halterner Seniorenbeirat, der sich verstärkt den Themen der Digitalisierung älterer Mitbürger widmet. „Krankenhäuser, Ärzte, Apotheken und andere Gesundheitseinrichtungen sollen die Akte befüllen. Doppeluntersuchungen werden vermieden, Ärzte erhalten einen besseren Überblick. Das kann im Notfall entscheidend sein“, sagt Dieter Franke.
„Zugriff auf die Akte bekommen Praxen, Kliniken und Apotheken für die Dauer von 90 Tagen, wenn ein Patient dort seine Gesundheitskarte hat einlesen lassen“, so Dieter Franke. „Aber auch Patienten können die Akte einsehen. Das geht über eine App der Krankenkasse“, so der Halterner. „Aber da funktioniert noch längst nicht alles. Grundsätzlich können Patienten dem Anlegen der Akte auch widersprechen oder sie später jederzeit wieder löschen lassen.“
App der Krankenkasse
Um sich einen Eindruck vom Aufwand zu verschaffen, hat Dieter Franke versucht, die entsprechende App seiner Krankenkasse herunterzuladen. „Dafür musste ich insgesamt 23 Schritte gehen, und bin am Ende doch zunächst gescheitert“, berichtet er.
Er beschreibt die wichtigsten Schritte chronologisch: „Krankenkassen App herunterladen, Registrieren, Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen zustimmen. Damit geht es los. Dann: Einverständnis erklären, dass die Krankenkasse persönliche Daten verarbeiten darf. Stammdaten akzeptieren, Mailadresse angeben, Bestätigungscode innerhalb von zehn Minuten eingeben.“
„Dann musste ich eine Gesundheits-ID-PIN festlegen und eingeben, Benachrichtigungen aktivieren, Mitteilungen erlauben oder ablehnen“, so Franke weiter. „Anschließend musste die Registrierung über Gesundheitskarte oder Personalausweis abgeschlossen sowie die Gesundheitskarte identifiziert werden mittels einer sechsstelligen CAN (Card-Adress), die auf der Gesundheitskarte steht.“
Karte nicht lesbar
Weitere Schritte: Karten-PIN eingeben (wurde postalisch von der Krankenkasse zugestellt) und Gesundheitskarte scannen. „Das funktionierte aber nach drei Versuchen nicht“, so Dieter Franke. „Deshalb nahm ich Kontakt zur Krankenkasse auf und bekam die Auskunft, meine Karte sei zwar bis 2027 gültig, aber nicht zum Scannen geeignet.“
Dieter Franke bekam zwar daraufhin eine Woche später die neue Gesundheitskarte zugeschickt, aber auf die ebenfalls erforderliche neue PIN wartet er bis heute. „Es nervt, wenn die geeignete Gesundheitskarte und PIN nicht vorhanden sind“, sagt er. „So habe ich nach 20 Minuten den Vorgang abbrechen müssen.“

„Mich interessierte auch die Einschätzung meines Hausarztes Dr. Michael Frick zu dem Thema“, sagt Dieter Franke. „Auch er hält die Idee der ePA für grundsätzlich richtig, plädiert aber für eine Einführung erst dann, wenn grundlegende Probleme nicht mehr auftreten.“
„Großer Zeitaufwand“
Bisher gebe es bei der Handhabung aber noch große Probleme, unter anderem, weil Daten als PDF Dateien eingepflegt werden, die Metadaten aber nicht strukturiert seinen, sagt Dr. Michael Frick „Der Überblick und die Bewertung der Daten ist derzeit mit einem großen Zeitaufwand verbunden. Es fehlt zum Beispiel eine Volltextsuche.“
Kritisch beurteilt Dr. Michael Frick auch die Datensicherheit. „Der Chaos-Computer-Club hat gezeigt, dass die Daten schnell gehackt werden können. Ich kann außerdem meine Schweigepflicht letztlich vergessen, wenn die Daten sowieso im Internet abrufbar sind“, so der Halterner Hausarzt. „Bisher bringt uns die ePA im laufenden Praxisbetrieb nur Mehrarbeit und keine Vorteile.“
Und Dieter Frankes Fazit lautet: „Die ePA ist sinnvoll, aber nur wenn sie richtig funktioniert. Zurzeit wird eine nur teilweise funktionsfähige Version eingeführt, offenbar aufgrund politischen Drucks. Die Zeit bis zur verpflichtenden Einführung am 1. Oktober sollte dringend genutzt werden, um die noch vorhandenen Schwächen grundlegend zu beseitigen.“