Dass Halterner Schüler feiern dürfen, ist gerechtfertigt!
Meinung
Am Freitag und Samstag dürfen aufgrund einer Sonderregelung zwei Abschluss-Partys mit bis zu 100 Menschen stattfinden. Für die Genehmigung hat die Stadt Haltern ein Lob verdient.

Die Hauptschüler können ihren Abschluss feiern. © Foto: Johanna Wolter
Dass die Schülerinnen und Schüler der Joseph-Hennewig-Hauptschule und des Joseph-König-Gymnasiums am Wochenende in der Stadtmühle in Haltern mit 100 negativ getesteten Personen feiern dürfen, liegt an der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Es ist richtig, dass die Landesregierung in der seit dem 11. Juni geltenden Verordnung für Schulabgangs-Feiern eine Sonderregelung formuliert hat. Schülerinnen und Schüler haben nach den für sie unglaublich kräftezehrenden anderthalb Pandemie-Jahren verdient, das Ende ihrer Schulzeit gebührend zu feiern – und jetzt eben auch das Recht dazu.
Die Stadt Haltern hat den Organisatoren der beiden Partys innerhalb einer Woche nach Inkrafttreten der Verordnung grünes Licht gegeben. In so einer kurzen Zeit die Freigabe für eine Veranstaltung zu geben, die lange Zeit kaum denkbar gewesen wäre, muss lobend erwähnt werden.
Auch wenn wir es gar nicht mehr gewohnt sind, dass so eine große Anzahl Personen zum Feiern zusammen kommen darf, ist es im Fall der Schülerinnen und Schüler gerechtfertigt. Natürlich nur unter Einhaltung aller gebotenen Schutzmaßnahmen und mit einem negativen Coronatest-Ergebnis.
So werden die Schülerinnen und Schüler am Wochenende das Ende ihrer Schulzeit verdientermaßen feiern können.