Das ist die neue Regelung der Offenen Ganztagsschule in Haltern

Fragen und Antworten

Eltern von Kindern, die die Offene Ganztagsschule (OGS) besuchen, müssen sich zukünftig auf eine Anwesenheitspflicht an allen Unterrichtstagen in Haltern einstellen. Ludger Muck, Fachbereichsleiter Schule/Sport bei der Stadt, beantwortete uns die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

HALTERN

, 26.10.2016, 17:38 Uhr / Lesedauer: 2 min
Schüler der Drusenbergschule in Bochum essen am 09.10.2012 ihr Mittagessen. Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister hat die offene Ganztagsschule im Rahmen einer Überprüfung auf Schulhygiene und Ernährungsqualität ausgezeichnet. Foto: Roland Weihrauch dpa/lnw  +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Schüler der Drusenbergschule in Bochum essen am 09.10.2012 ihr Mittagessen. Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister hat die offene Ganztagsschule im Rahmen einer Überprüfung auf Schulhygiene und Ernährungsqualität ausgezeichnet. Foto: Roland Weihrauch dpa/lnw +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Antragsverfahren und Teilnahmefrequenzen sollen unter die Lupe genommen werden. Was will die Gemeindeprüfungsanstalt damit bezwecken?

Die Gemeindeprüfungsanstalt schaut, ob die erhaltenen, zweckgebundenen Zuweisungen des Landes bestimmungsgemäß verwendet wurden. Die Prüfung in Haltern ist für 2017 angekündigt.

Wo wird ein besonderes Augenmerk der GPA liegen?

Im Zentrum steht die im Erlass des Landes NRW vom 23. Dezember 2010 festgelegte Anwesenheitspflicht der OGS-Teilnehmer. Sie besagt: „...in der Regel an allen Unterrichtstagen, mindestens bis 15 Uhr...“. Die GPA möchte sicherstellen, dass diese Regelung möglichst strikt umgesetzt wird. Ausnahmen sind nur im Einzelfall erlaubt und müssen durch die Schulleitung mit schriftlicher Begründung dokumentiert werden.

Hat die Prüfung etwas mit der steigenden Zahl der OGS-Teilnehmer zu tun?

Vermutlich schon. Die Zahlen steigen kontinuierlich – in Haltern beispielsweise von anfangs 220 Kinder auf nun 665. Besuchen noch mehr Kinder die OGS, hat das zur Folge, dass der Platz eng wird und nicht alle Kinder aufgenommen werden können. Lag die Quote der OGS-Kinder an der Gesamtschülerzahl der Grundschulen bei Gründung landesweit bei etwa 25 Prozent, so liegt sie heute bei über 50 Prozent mit steigender Tendenz. Das führte parallel zu einer Erhöhung der Landesfördermittel von 100 Prozent.

Was folgt als Konsequenz daraus?

Zukünftig sollen vorrangig Kinder mit dem größten Betreuungsbedarf (Kinder von Alleinerziehenden, berufstätigen Eltern und aus sozialen Brennpunkten) einen sicheren Betreuungsplatz erhalten. Andere Kinder werden möglicherweise abgelehnt.

Wie wurde der Erlass bisher in Haltern umgesetzt?

Bei der Einführung war es vorrangiges Ziel, die OGS als neuartige Form einer pädagogisch orientierten Betreuung als feste Einrichtung zu etablieren und auszubauen. Hierzu zählte, bei den Betreuungszeiten Regelungen vor Ort zu finden, die einerseits dem Sinn des Erlasses entsprachen, andererseits aber die Bedürfnisse von Familien nach individueller Ausgestaltung dieses Angebotes berücksichtigen, das heißt, Freiräume für andere familiäre Aktivitäten zu ermöglichen. Hierbei wurde der im Erlass verwendete Begriff „in der Regel“ großzügig im Sinne von Teilnahme an mindestens drei Tagen ausgelegt und in der Folgezeit von einem Teil der Eltern entsprechend in Anspruch genommen.

Wurde dieses Vorgehen von der Bezirksregierung geduldet?

Ja. Die Bezirksregierung in Münster als Obere Schulaufsicht hat diese Verfahrensweise in Haltern in den letzten zehn Jahren stillschweigend geduldet und nachweislich auch in anderen Städten des Kreises Recklinghausen praktiziert.

Was verändert sich konkret für die Kinder in der OGS und deren Eltern?

Eltern müssen sich zukünftig darauf einstellen, dass eine Anwesenheitspflicht an allen Unterrichtstagen eingefordert wird. Diese Präsenz wird durch Anwesenheitslisten dokumentiert. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Sollten Eltern, deren Kinder bereits die OGS besuchen, damit nicht einverstanden sein, können sie den Vertrag kündigen.

Gibt es alternative Betreuungsangebote?

Die Stadt sieht aktuell keine Möglichkeiten, alternative Angebote zu unterbreiten. Sie möchte kein Konkurrenz-Produkt zur OGS auf den Markt bringen.

Welche Folgen können sich aus der Prüfung im nächsten Jahr ergeben?

Das Land könnte die Fördermittel zurückfordern. Sie hat bislang durchgängig fünf Betreuungstage Fördermittel gezahlt. Hieraus ergibt sich, dass die künftige Umsetzung der Vorgaben des Landes für die Stadt alternativlos ist.