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Coronavirus: Personen mit Vorerkrankung sind ab sofort impfberechtigt
Corona-Schutzimpfung
Am Mittwoch sollten Personen über 80 Jahre weiterhin Vorrang bei der Corona-Schutzimpfung haben. Jetzt kann ein weiterer Personenkreis im Impfzentrum Recklinghausen Termine buchen.
Ab sofort können Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation einen hohe Priorität auf eine Corona-Schutzimpfung haben, einen Termin im Impfzentrum Recklinghausen buchen. Bei der Kreisverwaltung Recklinghausen sind gerade mehrere Mitarbeiter damit beschäftigt, eine Liste von Betroffenen abzutelefonieren und ihnen ein Impfangebot zu machen.
Die Kontaktpersonen hatten bereits einen Antrag beim Kreis gestellt und diesem ein ärztliches Attest beigefügt. Wer seinen Bedarf noch nicht angemeldet hat, kann das nachholen und eine Mail an den Kreis schicken (prioimpfung@kreis-re.de) oder telefonisch einen Termin im Impfzentrum des Kreises Recklinghausen unter 02361 / 9709060 vereinbaren. Eine Anmeldung über die Kassenärztliche Vereinigung ist nicht möglich.
Zum Personenkreis, der zu den Impfberechtigten im Kreis Recklinghausen aufrückt, gehören Menschen, die an einer chronischen Krankheit leiden, beispielsweise Nieren- oder Lungenerkrankungen, aber auch Transplantierte oder Menschen mit Trisomie 21.
Der neue Erlass traf kurzfristig ein
Der neue Erlass der Landesregierung habe die Kreisverwaltung am Donnerstag per Mail um 6.43 Uhr erreicht, informierte Svenja Küchmeister, Sprecherin des Kreises Recklinghausen. Die neue Regelung gilt laut Erlass zunächst bis zum 6. April, „da zu diesem Zeitpunkt die Versorgung der Personen mit Vorerkrankungen in der niedergelassenen Ärzteschaft beginnt sowie die Terminbuchung für Personen, die 70 Jahre und älter sind.“
Der Erlass sieht vor, dass ab dem 6. April landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet wird.
Die ersten Impfungen sollen ab dem 8. April ermöglicht werden.
Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, sollen die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen, erfolgen.
Ab 6. April steigen die Hausärzte mit ein
Ab 6. April sollen die Arztpraxen auch die Impfung von Pflegebedürftigen über 80 Jahre, die nicht mehr mobil sind, sowie von Personen mit Pflegegrad 4 übernehmen. Betroffene Pflegebedürftige können ihrem Arzt außerdem bis zu zwei Kontaktpersonen (z.B. pflegende Angehörige) benennen, die im Rahmen der aufsuchenden Impfung mitgeimpft werden.
Svenja Küchmeister weist jedoch darauf hin, dass die Arztpraxen zunächst nur 20 Impfstoffdosen pro Woche zu erwarten haben. Deshalb wird allen Personen, die über 80 sind und noch mobil sind, geraten, vom Impfangebot im Impfzentrum Recklinghausen Gebrauch zu machen und nicht auf einen Termin beim Hausarzt vor Ort zu warten.
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