Anne Heine-Hagen darf in der Buchhandlung Kortenkamp bis zu sieben Kunden mit Termin bedienen.

© Jürgen Wolter

Bundes-Notbremse: Das gilt jetzt im Halterner Buchhandel

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Es war verwirrend: Nach der am 23. April in Kraft getretenen Bundes-Notbremse hätten Buchhandlungen öffnen dürfen. Jetzt ist aber klar: In NRW gilt etwas anderes.

Haltern

, 27.04.2021, 16:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Am Freitag (23. April) vergangenen Woche trat die Bundes-Notbremse in Kraft. Danach gehören Buchhandlungen zur Grundversorgung und dürften öffnen. Pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche wäre je ein Kunde zugelassen. Ob dies auch in Haltern gilt, darüber herrschte am Freitag aber noch keine Klarheit.

Jetzt ist klar: Das gilt in Nordrhein-Westfalen so nicht. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels informierte die Buchhandlungen am Abend: Da bisher in NRW strengere Regeln galten, bleiben diese auch weiterhin bestehen.

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„Das hatte ich schon vermutet“, sagt Anne Heine-Hagen, Inhaberin der Buchhandlung Kortenkamp. „Das bedeutet also für uns, dass wir weiter nur Click & Meet anbieten können.“

Für Buchhandlungen gilt die strengere Landesverordnung

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels schreibt: „Bisherige strengere Vorgaben in den Verordnungen der Länder bleiben nach dem Gesetz ausdrücklich gültig. Da im Landesrecht NRW die Privilegierung der Buchhandlungen nicht gilt, bleibt in diesem Punkt die Corona-Schcutzverordnung des Landes maßgeblich.“

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Bei Kortenkamp kann man also im Geschäft einkaufen gehen, wenn man einen Termin vereinbart hat. Ein Corona-Schnelltest ist nicht erforderlich, aber die Kontaktdaten müssen erfasst werden. Maximal ein Kunde pro 40 Quadratmeter darf in der Buchhandlung sein. „Das sind bei uns sieben Kunden“, so Anne Heine-Hagen.

Wenn weniger Kunden im Laden sind, kann man sich auch direkt an der Tür anmelden. Diese Regelung gilt sowohl für Inzidenzen über 100 als auch über 150, denn die Schutzverordnung des Landes macht da keinen Unterschied.

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