Die Gartenbewässerung mit Trinkwasser kann teuer werden. Die Verwendung von Brunnenwasser ist in Teilen von Sythen jedoch verboten.

Die Gartenbewässerung mit Trinkwasser kann teuer werden. Die Verwendung von Brunnenwasser ist in Teilen von Sythen jedoch verboten. © picture alliance/dpa

Brunnenwasser ist in Sythen tabu - Aber nicht alle halten sich an das Verbot

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Als der Kreis das Nutzungsverbot für Brunnenwasser verhängte, ließ eine Sythenerin die Leitung kappen. Beim Blick in die Gärten in ihrer Umgebung erwägt sie nun einen Rückbau.

Sythen

, 26.08.2022, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Können Sie mir sagen, ob das Verbot für die Nutzung von Grundwasser bei uns noch besteht?“, richtete eine Sythenerin eine Anfrage an die Redaktion. Dann hat sie darüber berichtet, warum sie über dieses Thema ins Grübeln geraten ist. In ihrem eigenen Garten sei der Rasen braun und die Beete reichlich vertrocknet. Bei den Nachbarn sei das Grün dagegen immer noch so wie es der Name verspricht.

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Das hat seinen Grund. Als der Kreis Recklinghausen vor Jahren das sogenannte Grundwasserverbot verhängte (zuerst 2010 mit Erweiterungen der Fläche bis 2016), um die Ausbreitung von gesundheitsgefährdenden sprengstofftypischen Verbindungen zu verhindern, ließ die Sythenerin ihren Brunnen von einem Fachmann stilllegen. Seitdem ist das Sprengen im Garten für sie eine teure Angelegenheit und wird bei anhaltender Trockenheit wie zurzeit zusätzlich befeuert.

Fehlen Kontrollen vor Ort?

Viele Nachbarn aber, so berichtet die Sythenerin, die nicht mit Namen genannt werden möchte, hielten sich nicht an das Verbot. Sie würden ihren Rasen weiterhin mit Brunnenwasser sprengen. „Bin ich denn der einzige Depp, der sich an die Verordnung hält?“, ärgert sie sich nun und kündigt an, den Handwerker zu bestellen, um ihren Brunnen wieder in Betrieb zu nehmen.

Aus ihrer Sicht lässt sich das Verbot nicht durchsetzen, solange der Kreis auf Kontrollen vor Ort verzichtet.

„Für Kontrollen haben wir leider keine Ressourcen“, erklärt Svenja Küchmeister, Sprecherin der Kreisverwaltung, auf Anfrage. Ihre Kollegen würden nur aktiv, wenn konkrete Hinweise auf einen Missbrauch vorliegen. Also, wenn dieser von einem Bürger gemeldet wurde. Dann könnte der Kreis auch Bußgelder verhängen.

Schadstoffe nicht an die Oberfläche holen

Das Grundwassernutzungsverbot für mittlerweile weite Teile des Ortsteils Sythen bestehe jedenfalls nach wie vor und die Einhaltung sei wichtig, um Schaden für die Bevölkerung abzuwenden. Dazu Svenja Küchmeister: So lange der Grundwasserabstrom, der mit sprengstoffspezifischen Schadstoffen belastet ist, im Erdreich bleibe, bestehe keine Gefahr. Sobald das Grundwasser aber gefördert werde, könnten die krebserregenden Substanzen in andere Wasserschichten oder ans Tageslicht gelangen.

Das Bild zeigt das Sythener Sprengstoffwerk im Jahr 1916. In dieser Zeit gelangten die meisten Schadstoffe mit Munitionsresten ins Erdreich und ins Grundwasser.

Das Bild zeigt das Sythener Sprengstoffwerk im Jahr 1916. In dieser Zeit gelangten die meisten Schadstoffe mit Munitionsresten ins Erdreich und ins Grundwasser. © Repro: Sythengrund

Der Kreis hatte in einer Information zur seiner Allgemeinverfügung erklärt, dass der gekennzeichnete Bereich für das Nutzungsverbot des Grundwassers die Fläche abbildet, wo eine Sprengstoffbelastung des Grundwassers nachgewiesen wurde beziehungsweise nicht ausgeschlossen werden kann. Die Verunreinigungen gelangten vor allem im Ersten und Zweiten Weltkrieg ins Grundwasser, als auf dem Gelände der Sprengstofffabrik Wasag-Chemie in Lehmbraken Munition delaboriert wurde (Rückbau und Wiederverwendung) und die Überreste im Erdreich versickerten.

Eine Rohrleitung auf dem Gelände der ehemaligen WASAG-Sprengstofffabrik (300 Hektar groß) – hier sickerten giftige Stoffe ins Erdreich. Die Rohre waren von innen völlig mit Sprengstoff-Rückständen verkrustet und sind mitsamt Erdreich entsorgt.

Eine Rohrleitung auf dem Gelände der ehemaligen WASAG-Sprengstofffabrik (300 Hektar groß) – hier sickerten giftige Stoffe ins Erdreich. Die Rohre waren von innen völlig mit Sprengstoff-Rückständen verkrustet und sind mitsamt Erdreich entsorgt. © Kreis Recklinghausen

Ob sie nun ihren Brunnen reaktiviert, muss die Sythenerin mit ihrem Gewissen und vielleicht auch mit Blick auf ihren Geldbeutel ausmachen. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, die Kosten für die Gartenbewässerung auf lange Sicht auf legale Weise zu reduzieren. Davon hatte die Frau bis vor kurzem noch gar nichts vernommen.

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Wenn die Regentonne leer gelaufen ist, kann jeder, der in Haltern seinen Garten mit Trinkwasser bewässert, die Abwassergebühr reduzieren. Die Ersparnis beträgt je Kubikmeter 2,50 Euro. Voraussetzung hierzu ist, dass die betreffende Zapfstelle ausschließlich der Gartenbewässerung dient und keinen Kanalanschluss (Abfluss, Waschbecken, etc.) hat und in die Zuleitung, die zu dieser Zapfstelle führt, ein geeigneter Zwischenzähler fest installiert ist.

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Ein Formular für die Mitteilung über den Einbau eines Zwischenzählers und ein Formular zur Zählerstandsmeldung der Zwischenzählerwasseruhr für die Gartenbewässerung kann man auf der Homepage der Stadt Haltern abrufen. Schon 1835 Anträge haben die Stadtverwaltung erreicht.