Ein typischer Bergbauschaden: Durch Risse im Mauerwerk, verursacht durch Bodenabsenkungen, drang hier Wasser in Haus. (Symbolbild)

Ein typischer Bergbauschaden: Durch Risse im Mauerwerk, verursacht durch Bodenabsenkungen, drang hier Wasser in Haus. (Symbolbild) © picture alliance / dpa

Bei Bergschäden im Gebäude: Experte gibt Tipps für Immobilienbesitzer

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Der aktive Bergbau ist im Ruhrgebiet seit einigen Jahren passé. Aber trotzdem stellen Immobilienbesitzer teilweise noch heute Altbergschäden an ihren Gebäuden fest. Was dann zu tun ist.

Aus der Region

, 12.05.2022, 10:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der jahrhundertelange Bergbau im Ruhrgebiet hinterlässt bis heute seine Spuren. Schließlich wohnen die Bürgerinnen und Bürger auf einem unsicheren Grund, der von teilweise kilometerlangen Bergwerkstollen unterhöhlt wurde. Nicht selten kommt es vor, dass Nordrhein-Westfalen deswegen mit einem löchrigen Schweizer Käse verglichen wird.

Die Hinterlassenschaften des mittlerweile stillgelegten Bergbaus in der Region zeigen sich durch unterschiedliche Bergschäden: Risse im Mauerwerk, schiefe Gebäude, Löcher im Erdboden durch Tagesbrüche. Und nicht selten sind Immobilienbesitzer die Leidtragenden, die sich mit teuren Sanierungsarbeiten herumschlagen müssen.

Ein Extrembeispiel aus dem Jahr 2000 in Bochum-Wattenscheid: Durch einen Bergschaden ist ein rund 40 Meter tiefes Loch im Erdboden entstanden.

Ein Extrembeispiel aus dem Jahr 2000 in Bochum-Wattenscheid: Durch einen Bergschaden ist ein rund 40 Meter tiefes Loch im Erdboden entstanden. © picture-alliance / dpa

Verband für Bergbaugeschädigte kann helfen

Wer Bergschäden an seiner Immobilie vermutet, der kann sich an den Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer (VBHG) wenden. Eine Beratung durch den Verband ist zunächst unverbindlich und kostenlos. „Wir vertreten private und öffentliche Haus- und Grundeigentümer in Bergschadensangelegenheiten“, bricht der stellvertretende Geschäftsführer Achim Sprajc die Aufgaben seines Verbands herunter.

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Weiter führt er aus: „Unsere Experten erkennen, ob es sich bei Schäden an Gebäuden um bergbauliche Ursachen handeln kann. Wenn es bergbaubedingte Ursachen sind, dann vertreten wir den jeweiligen Eigentümer, um Schadensersatz zu erhalten.“

Ein weiterer typischer Bergschaden in der Region: Risse in den Wänden.

Ein weiterer typischer Bergschaden in der Region: Risse in den Wänden. © picture-alliance/ dpa

Beim VBHG melden sich meist Leute aus zwei Gruppen. Zum einen die Immobilienbesitzer, die einen Schaden an ihrem Objekt bemerken und nicht wissen, wo dieser Schaden herkommen könnte. „Dann gehen wir raus und machen eine Vorabbesichtigung“, erklärt Achim Sprajc. „Wir schauen, ob in der Region Bergbau war und bis wann. Und ob es sich tatsächlich um Altbergbauschaden handeln könnte.“

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Die zweite Gruppe an Kontaktaufnehmern besteht aus den Leuten, die sofort den Service der VBHG in Anspruch nehmen wollen. „Diese Leute sagen dann ‚Kümmert euch um mein Gebäude und kontrolliert es regelmäßig. Wenn was ist: informiert mich‘“, bricht Achim Sprajc die beiden großen Aufgabenfelder herunter. „Im Endeffekt ist es beides das Gleiche. Einmal geht es um die Vorsorge und einmal darum: Es ist etwas passiert, ich brauche Hilfe.“

Der Geschäftsführer betont auch deutlich, dass es fast nie zu spät sei, um sich bei Bergbauschäden beim Verein zu melden.

„Neue Schäden dürften heute eigentlich nicht mehr passieren“

Dort, wo bis zum Schluss aktiv Bergbau betrieben wurde, wie in Bottrop, ist die Gefahr am größten, dass Schäden an Gebäuden oder der Infrastruktur erkannt werden. In anderen Regionen ist die Gefahr geringer. „Neue Schäden dürften heute eigentlich nicht mehr passieren“, sagt Achim Sprajc. „Sie werden nur heute erst erkannt.“

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Deswegen gibt Achim Sprajc folgenden Tipp an alle Immobilienbesitzer in Bergbauregionen: „Wenn Sie Schäden an Gebäuden feststellen, nehmen Sie diese nicht einfach hin. Lassen Sie von Experten prüfen, ob es sich um Bergschäden aus älterer Zeit handeln könnte. Wenn ja, dann könnte es Schadensersatz geben.“

Außerdem gib er den Rat an Immobilienkäufer und Notare in NRW, auf eine Abtretungsklausel in Kaufverträgen zu achten, wenn das Grundstück in Bergsenkungsgebieten steht. „Sonst haben neue Eigentümer keinen Anspruch auf Schadensersatz“, sagt Achim Sprajc.