An der Sundernstraße wird auf einer etwa 5,7 Hektar großen Ackerfläche das neue Wohngebiet Am Nesberg entwickelt. Geplant ist ein Mix aus Mehrfamilienhäusern, Gartenhof-, Doppel- und Einfamilienhäusern. Nach einer öffentlichen Auslegung der Pläne hat der Stadtentwicklungsausschuss nun die Satzung beschlossen. Das war der letzte Schritt, um Baurecht zu schaffen.
Doch nicht alle Anwohner sind mit dem Vorhaben einverstanden, manche haben erhebliche Bedenken. 22 von ihnen haben sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Sie befürchten eine unzumutbare Belastung der Sundernstraße als einzige Zufahrt zum neuen Wohngebiet und große Schwierigkeiten bei Starkregen-Ereignissen. Außerdem stellen sie das Verfahren überhaupt infrage. Das sind Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung.
Bei der geplanten Größe des Neubaugebietes ist mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrs über die Sundernstraße zu rechnen, heißt es in einer Einwendung. Schon jetzt sei eine hohe Verkehrsdichte zu beobachten sowie eine unzumutbare Parksituation. Die Stadt müsse außerdem den Anlieferverkehr für das Altenwohnheim beachten. Ein Teil der Sundernstraße sei bereits jetzt stark sanierungsbedürftig, die Fahrbahn werde durch Bauverkehr noch weiter leiden.
Weitere Straße uneffektiv
Eine weitere Erschließungsstraße sei uneffektiv, unwirtschaftlich und nicht nachhaltig, weil sie zusätzliche Freiraum beanspruche und keiner weiteren Bebauung dienen könne, entgegnet die Bauverwaltung in ihrer Stellungnahme zu diesen Einwänden.

Besondere Sorgen machen sich Anwohner wegen der Entwässerung. Schon mehrmals war die Sundernstraße nach Starkregen-Ereignissen überflutet. Ein Einwender wirft dem Planungsamt vor, es berücksichtige die schon jetzt bestehende Überforderung des Entwässerungssystems nur mangelhaft. Doch die Stadt weist auch hier die Sorgen zurück. Die geplanten Anlagen hätten eine deutlich höhere Versickerungsleistung und verbesserten deshalb die Situation.
Vorgeschlagen wird im Rahmen der Einwendungen auch ein städtebaulicher Ideenwettbewerb, der die Unterbringung einer größeren Zahl von Wohnungsuchenden trotz reduzierten Flächenverbrauchs einbezieht, über die bisher geplanten 80 Wohneinheiten hinaus, um den Flächenverbrauch zu rechtfertigen und möglichst unterschiedliche Bevölkerungsgruppen partizipieren zu lassen.
Zudem sollte die Stadt Haltern von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, anstelle einer freien Vermarktung durch die 58 Grundeigentümer. Dazu fehlten ihr die finanziellen Mittel, betonte im Gegenzug die Stadt.
Als Verkaufspreis sollen grundsätzlich 425 Euro je Quadratmeter städtischer Fläche aufgerufen werden. Falls der Haushaltsgemeinschaft des Erwerbers bzw. der Erwerberin minderjährige Kinder angehören, ist eine Ermäßigung in Höhe von 15 Euro je Quadratmeter für das erste Kind sowie in Höhe von 5 Euro je Quadratmeter für jedes weitere Kind auf den Kaufpreis zu gewähren.
Außerdem soll eine auf fünf Jahre ab Vertragsschluss befristete Verpflichtung zur Nachzahlung aufgenommen werden, und zwar für den Fall einer Weiterveräußerung. Liegen für ein Grundstück mehrere Bewerbungen vor, wird nach Punktekriterien entschieden. Infos: www.haltern.de
Die Stadt entwickelt aktuell mit dem Nesberg in der Innenstadt die letzten Wohnbauflächenreserven im Flächennutzungsplan. Sie hat die Absicht, ihre Grundstücke an Familien zu vergeben. Auf Druck der Politik wird jedoch auch öffentlich geförderter Wohnungsbau in Erwägung gezogen. Das sei möglich, sofern sich ein Bauträger finde. Die örtlichen Bauunternehmen wurden angefragt, allerdings liegen die finanziellen Hürden hierfür sehr hoch, das Interesse ist gering.
SPD nicht einverstanden
Die Satzung für das Baugebiet Nesberg wurde gegen die Stimmen der SPD verabschiedet. Laut Beate Pliete hat ihre Partei Bedenken, weil nicht genug bezahlbarer Wohnraum geschaffen werde und das Mischungsverhältnis nicht stimme. Die SPD wünscht sich Mehrfamilienhäuser.
Martin Stork (Die Grünen) lobte den guten Entwurf, bat aber die Verwaltung, darauf zu achten, dass Festsetzungen im Bebauungsplan später auch tatsächlich eingehalten werden.
Einheitliche Wärmeversorgung
In einem „mustergültigen Baugebiet“ (Hendrik Griesbach/CDU) stellen die Stadtwerke die Wärmeversorgung sicher. Dafür gilt ein Anschluss- und Benutzerzwang für alle Bauwilligen. Ob ein kaltes - wie von den Stadtwerken favorisiert - oder warmes Nahwärmenetz betrieben wird, bleibt noch offen.
Christian Kiski (FDP) enthielt sich der Stimme. Er kritisierte das Fehlen von Zahlen, Daten und Fakten zu den entstehenden Kosten. Photovoltaikanlagen sind von der Satzung nicht betroffen.
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