Die Angeklagten an der Seite ihrer Verteidiger und Dolmetscher kurz vor Prozessbeginn am 10. August. Ganz rechts außen: der angeklagte Rechtsanwalt. In der zweiten Reihe, zweiter von links (noch sitzend): der Kfz-Gutachter.

Die Angeklagten an der Seite ihrer Verteidiger und Dolmetscher kurz vor Prozessbeginn am 10. August. Ganz rechts außen: der angeklagte Rechtsanwalt. In der zweiten Reihe, zweiter von links (noch sitzend): der Kfz-Gutachter. © Werner von Braunschweig

„Autobumser-Prozess“: Zeitgleiche Razzien bei Anwalt und Gutachter

rnDuo angeklagt

Im „Autobumser-Prozess“ gegen einen Anwalt aus Haltern und einen Kfz-Gutachter aus Datteln haben die ersten Zeugen ausgesagt. Im Mittelpunkt standen beschlagnahmte Fotos, Mails und Akten.

Haltern, Datteln

, 28.08.2022, 14:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Mit der Vernehmung eines Polizeibeamten ist am Bochumer Landgericht der Prozess um eine mutmaßliche Serie von betrügerisch inszenierten Autounfällen fortgesetzt worden.

Die Ermittler hatten bei Durchsuchungen in der auswärtig gelegenen Kanzlei des angeklagten Anwalts (45) aus Haltern sowie in Büros des angeklagten Kfz-Sachverständigen (51) aus Datteln vor allem digital abgelegte Dokumente, darunter E-Mail-Verkehr, gesichert. Außerdem wurden bei den Razzien Akten und Fotos beschlagnahmt.

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„Wir haben mit mehreren Teams zeitgleich durchsucht. Ich weiß noch, dass wir bei dem Kfz-Sachverständigen auf einem PC deutlich mehr Fotos gefunden haben, als später in einem Schadengutachten verwendet worden sind“, erinnerte sich einer der Beamten.

Angeklagte weisen die Vorwürfe zurück

Teilweise seien Pkw offensichtlich auch nur einseitig abgelichtet worden, möglicherweise um Vorschäden zu verschleiern. Bei dem Anwalt aus Haltern seien zudem in Handakten Quittungen für die Auszahlungen von Versicherungsgeldern gesichert worden.

Laut Anklage soll ein Bochumer (39) binnen drei Jahren 22 Verkehrsunfälle inszeniert haben und über den früher oder später eingeweihten Anwalt zu Unrecht rund 30.000 Euro von Versicherern geltend gemacht haben. Der Gutachter soll zuvor „regelmäßig falsche Angaben zu den Vorschäden der Fahrzeuge“ gemacht haben. Beide Angeklagte weisen die Vorwürfe zurück.