Ärger über Neubau an der Sundernstraße: „Wer genehmigt so etwas?“

© Jürgen Wolter

Ärger über Neubau an der Sundernstraße: „Wer genehmigt so etwas?“

rnNachbarn ärgert Neubau

Eine Baugenehmigung für einen Neubau an der Sundernstraße ist einem Nachbarn ein Dorn im Auge. Welche Kriterien gelten eigentlich bei der Genehmigung von Wohngebäuden?

Haltern

, 22.10.2019, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Bau nimmt uns die Sicht und in den Abendstunden das Licht der Sonne“, sagen Heinz Sandmann und Anna Wilms. Sie wohnen an der Sundernstraße und in direkter Nachbarschaft entsteht gerade ein Neubau mit Eigentumswohnungen, der ihnen ein Dorn im Auge ist.

Heinz Sandmann hat sich im Erdgeschoss eine gemütliche Terrasse mit Blick in den schön gestalteten Garten angelegt. „Wenn wir in Zukunft hier sitzen, werden uns die neuen Nachbarn aus den Fenstern und von ihren höher gelegenen Balkonen alle hier sehen“, sagt Anna Wilms.

Baukörper mit Flachdach

Vorher stand auf dem Nachbargrundstück eine Doppelhaushälfte, die abgerissen wurde. Die Gesamthöhe des Neubaus übersteigt zwar nicht die Giebelhöhe der Nachbarhäuser, der Baukörper mit Flachdach wirkt aber massiver als die kleineren Ein- und Zweifamilienhäuser.

„Inzwischen wird ab dem späten Nachmittag der Sonneneinfall abgeschirmt und wir sitzen hier ohne Sonnenlicht“, sagt Heinz Sandmann. „Ich frage mich, wie so etwas genehmigt werden kann.“

Wie laufen Baugenehmigungen?

Wie Baugenehmigungsverfahren ablaufen, erläutert Dr. Andrea Rüdiger, Baudezernentin der Stadt Haltern: „Grundsätzlich gilt: Planungsrecht ist Bundesrecht, Bauordnungsrecht ist Landesrecht“, so Rüdiger. „Das Bauordnungsrecht regelt, wie gebaut wird, das Planungsrecht regelt, ob gebaut werden darf.“

Bebauungspläne geben den Kommunen die Möglichkeit, die Gestaltung des Raumes zu steuern. Nicht immer ist es für einen Bauherren erforderlich, eine Baugenehmigung zu beantragen. Unter bestimmten Bedingungen ist ein Vorhaben auch von der Genehmigungspflicht freigestellt. „Wir raten aber dazu, Kontakt zur Bauordnungsbehörde aufzunehmen, um alle relevanten Fragen im Vorfeld zu klären“, so Andrea Rüdiger.

„Die Bauaufsicht ist zwar bei der Stadt angesiedelt, erfüllt aber staatliche Aufgaben.“ Im Fall des Neubaus an der Sundernstraße sei eine Baugenehmigung erteilt worden. Die Sundernstraße gehört zum Innenbereich, der planungsrechtlich der Beurteilung nach dem Paragraphen 34 des Baugesetzbuches unterliegt. Hier ist die Umgebungsbebauung der entscheidende Maßstab.

Vier Faktoren sind wichtig

„Zunächst ist die Art der Bebauung relevant“, sagt Dr. Andrea Rüdiger. „Also: Handelt es sich beispielsweise um Gewerbe oder Wohnbebauung oder eine Mischnutzung. Zweitens ist das Maß der Nutzung wichtig: Wie hoch, wie tief ist die Umgebungsbebauung? Ein Solitärgebäude wie eine Kirche in der Nachbarschaft gilt beispielsweise aber nicht als Maßstab. Die überbaubare Fläche, also die faktische vordere und hintere Baugrenze, ist ebenfalls relevant, außerdem die Bauweise in der Umgebung, also ob es sich um geschlossene Baukörper von über 50 Metern Breite handelt oder kleinteiligere Bebauung.“

Größerer Radius bei Beurteilung von Bedeutung

Andrea Rüdiger weist darauf hin, dass bei der Umgebungsbebauung nicht nur die direkten Nachbargebäude in Betracht kommen, sondern ein größerer Radius bei der Beurteilung eine Rolle spielt. „Da es im näheren Bereich der Sundernstraße durchaus unterschiedliche Baugrößen gibt, passt sich das Gebäude in die Umgebungsbebauung ein und wurde deshalb auch genehmigt.“