135 Halterner haben ihr Erstwohnsitz auf dem Campingplatz Marina Flaesheim angemeldet.

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413 Halterner leben mit Erstwohnsitz auf dem Campingplatz - auch Kinder

rnTrotz Verbots

Ein Halterner Ehepaar hat sein Haus verkauft und sich fürs Alter ein kleines Domizil auf einem Flaesheimer Campingplatz gebaut und als Erstwohnsitz angemeldet. Erlaubt ist das nicht.

Haltern

, 20.03.2021, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Haus und Garten wären im Alter schwer zu bewältigen gewesen, deshalb zog sich ein Halterner Ehepaar auf eine kleine Parzelle auf einem Flaesheimer Campingplatz zurück. 60 Quadratmeter in einem gemütlichen Holzhaus genügen seinen Ansprüchen. Für das Ehepaar ist das privilegiertes Wohnen, aber manche ziehen auch aus Not auf Campingplätze. Dass sie alle dort ihren ersten Wohnsitz anmelden, ist schon lange nicht mehr erlaubt.

Derzeit sind 413 Personen mit erstem Wohnsitz auf Halterner Campingplätzen gemeldet: 135 leben auf dem Campingplatz Marina Flaesheim, 35 auf dem Campingplatz Westleven, 156 auf dem Campingplatz Hoher Niemen, 68 auf dem Platz am Dülmener See und 19 auf dem Platz am Drügen Pütt.

Stadt will keine Wohngebiete an isolierten Standorten

Die Frage der Zulässigkeit von Dauerwohnen auf Campingplätzen beurteilt sich nach dem Baurecht. Da diese Plätze als Sondergebiete der Erholung dienen, ist in der Regel kein dauerhafter Wohnsitz möglich. Es sei denn, die Gemeinde erstellt einen Bebauungsplan. Ein Dauerwohnen stelle Ansprüche an die Infrastruktur, sagt die Stadt Haltern. Deshalb ist es in Haltern nicht erlaubt und auch nicht erwünscht. Man wolle die Innenentwicklung Halterns stärken und keine neuen Wohngebiete an isolierten Standorten fördern, heißt es aus der Stadtverwaltung.

Die Stadt lässt inzwischen keine Neuanmeldungen mehr zu. Auf eine Berichterstattung in der Halterner Zeitung kündigte die Stadt in Absprache mit dem Kreis die Gründung eines Arbeitskreises an, um eine kreiseinheitliche Lösung für Dauercamper mit Erstwohnsitz zu finden. Bislang ist das nicht gelungen, das Problem wird weiterhin stillschweigend geduldet. Im Juni soll nun ein Termin mit allen betroffenen Bauordnungsämtern beim Kreis Recklinghausen stattfinden. Dort soll dann die weitere Vorgehensweise besprochen werden.

In Not geratene Camper können sich an Soziallotsen wenden

Auf Nachfrage von Bündnis 90/Die Grünen sagte Helmut Lampe (Fachbereichsleiter Ordnung/Soziales) auch etwas zur Altersstruktur der Dauercamper. In der Altersgruppe der Kleinkinder (0-6 Jahre) haben derzeit zwei Kinder ihren Erstwohnsitz auf einem Campingplatz, bei den Kindern/Jugendlichen (7-17 Jahre) sind es 11 Meldungen. Insgesamt leben 15 junge Erwachsene (18-29 Jahre) ständig auf einem der Halterner Campingplätze, in der Gruppe der Erwachsenen (30-64 Jahre) sind es 253 Personen. Die Gruppe der über 65-Jährigen verzeichnet 132 Personen mit Erstwohnsitz auf einem Campingplatz.

In finanzielle Not geratene Camper können sich, so Helmut Lampe, an den Soziallotsen der Stadt wenden. Hermann Neukirchen (Tel. 933-220) ist der erste Ansprechpartner für alle hilfesuchenden Bürger. „Spezielle Beratungsangebote ausschließlich für die Personengruppe der Dauercamper gibt es nicht und sie sind auch nicht notwendig“, erklärt Helmut Lampe.

Der Soziallotse berät hinsichtlich etwaiger Transferleistungen und vermittelt den Kontakt zu den entsprechenden Stellen wie beispielsweise zum Jobcenter, zum Sozialamt, zur Wohngeldstelle oder auch zur Schuldnerberatung.

Zwei Obdachlose leben in Flüchtlingsunterkunft

Die Stadt kümmert sich auch um die, die akut wohnungslos sind oder bei denen Wohnungslosigkeit droht. In Fällen von Räumungsklagen wegen Mietrückständen erhält die Stadt Haltern am See eine Mitteilung vom zuständigen Amtsgericht. Die betroffenen Bürgerwerden dann schriftlich über mögliche Hilfeangebote informiert und erhalten ein Angebot für einen Beratungstermin.

„Mögliche Maßnahmen zur Abwendung drohender Obdachlosigkeit sind vielfältig und hängen sowohl von der persönlichen als auch von der finanziellen Situation der Betroffenen ab“, sagt Helmut Lampe. Entweder kämen sie bei Bekannten oder Verwandten unter und verfügten über ausreichendes Einkommen, um sich Ferienwohnungen oder Zimmer in Pensionen, Hotels oder der Jugendherberge anmieten zu können. Möglich ist auch die Unterbringung in einer städtischen Unterkunft, die für geflüchtete Menschen bereit gehalten wird. Zurzeit leben dort zwei Obdachlose.

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