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Zur Bundestagswahl: Im Wahllokal gilt Maskenpflicht - mit Ausnahmen
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Auch die Bundestagswahl am 26. September findet unter Corona-Bedingungen statt. Deshalb gilt im Wahllokal Mundschutz-Pflicht. Doch auch Maskenverweigerer sollen zu ihrem Wahlrecht kommen.
Seit dem 28. August haben es die Städte und Gemeinden in Form einer neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung auch schriftlich: Auch in Wahlräumen für die Bundestagswahl 2021 „und deren Zuwegen innerhalb des Wahlgebäudes“ gilt die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.
Doch wie kommen dann hartnäckige Maskenverweigerer zu ihrem Wahlrecht? Die Schutzverordnung versucht da eine Brücke zu bauen. Wahlberechtigten, die gegen die Maskenpflicht verstoßen, soll „durch geeignete Maßnahmen des Wahlvorstands die Ausübung ihres Wahlrechts ohne Gefährdung anderer Personen ermöglicht werden“, heißt es in dem Text der Verordnung.
In der Praxis würde das bedeuten, dass dann alle Wartenden den Wahlraum verlassen müssen, damit der Maskenverweigerer oder die Maskenverweigerin allein wählen kann, erklärt Dortmunds Rechtsdezernent und Wahlleiter Norbert Dahmen das geplante Vorgehen.
Überraschend kommt die Landesvorgabe für die Bundestagswahl für ihn nicht. „Das entspricht der Regelung, die wir auch schon zur Kommunalwahl im September 2020 hatten“, berichtet Dahmen. Damals sei es seines Wissens nach in den Dortmunder Wahllokalen zu keinem Konfliktfall in Sachen Maskenpflicht gekommen.
Wahlvorstand hinter Plexiglas
Eine Ausnahme gilt ohnehin auch für die Mitglieder der Wahlvorstände am 26. September. Sie können auf das Tragen der Maske verzichten, wenn sie „durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen ersetzt wird oder das jederzeitige Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen sichergestellt ist“, heißt es in der Landesverordnung.
In den 386 Wahllokalen in Dortmund sitzen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer deshalb hinter Plexiglas-Scheiben und mit entsprechenden Abständen. Und sie sind in der Regel geimpft. Ein entsprechendes Angebot wurde allen potenziellen Wahlhelfern schon vor Monaten gemacht als die Impfstoffe noch knapp waren.
Nicht zuletzt besteht für alle, die keine Maske tragen wollen, die Möglichkeit, die Briefwahl zu nutzen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise rechnen die Wahlorganisatoren mit einem neuen Rekord bei der Briefwahl-Beteiligung.
Im Briefwahl-Lokal am Königswall, in dem man schon jetzt seine Stimmen abgeben kann, gilt indes auch die Mundschutzpflicht.
Oliver Volmerich, Jahrgang 1966, Ur-Dortmunder, Bergmannssohn, Diplom-Journalist, Buchautor und seit 1994 Redakteur in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten. Hier kümmert er sich vor allem um Kommunalpolitik, Stadtplanung, Stadtgeschichte und vieles andere, was die Stadt bewegt.
