Eine Mieterin befürchtet, dass in ihrem Wohnhaus ein illegales Bordell betrieben wird (Symbolbild). © dpa
LEG-Mieterärger
Mutmaßlicher Zuhälter im Mietshaus: Die Polizei ist machtlos
Ein Zuhälter soll seiner Prostituierten und ihren Freiern seine LEG-Mietwohnung in Kley zur Verfügung stellen. Eine Nachbarin schlägt Alarm – und bekommt bislang keine Hilfe.
Abseits einer langen Mängelliste, die die Bewohnerin eines LEG-Mietshauses in Kley seit ihrem Einzug im Dezember 2019 erstellt hat, gibt es vor allem ein Problem: ihren Nachbarn, einen mutmaßlichen Zuhälter.
Er soll beinahe täglich eine Prostituierte und ihre Freier in seiner Wohnung beherbergen, so erzählt es die Dortmunderin, die ihren Namen nicht öffentlich nennen möchte. Doch das Haus in Kley ist kein Bordell, sondern ein normales Miethaus.
„Wenn hier die Freier ein- und ausgehen, eine falsche Klingel betätigen, besoffen durch das Treppenhaus laufen und Kindern begegnen, ist das grob fahrlässig“, schrieb die Dortmunderin deshalb zuletzt Anfang August an die LEG Wohnungsgesellschaft.
LEG weiß von nichts
Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass sie ihren Vermieter auf die Zustände im Haus aufmerksam gemacht habe. Aus einem Antwort-Schreiben der LEG von Februar 2020, das der Redaktion vorliegt, geht hervor, dass die LEG über die Situation im Haus und die Streitigkeiten unterrichtet ist, sich aber nicht zuständig fühlt. Es handele sich um eine privatrechtliche Streitigkeit, heißt es darin.
Und weiter: „Selbstverständlich haben Sie [...] die Möglichkeit, behördliche Dienststellen [...] um Hilfe zu bitten.“ Das habe sie mehrfach getan, so die Dortmunderin. Doch bislang habe ihr die Polizei nicht helfen können.
„Uns liegen drei Fälle vor, in denen sich die Mieterin bei uns gemeldet hat“, bestätigt Polizei-Pressesprecher Sven Schönberg auf Anfrage. „Weil derzeit keine Beweise für illegale oder Zwangs-Prostitution vorliegen, können wir allerdings nicht eingreifen. Die Kontrolle obliegt der Stadt.“
Stadt wurde nicht informiert
Abgesehen von der Legalität der Prostitution in der LEG-Mietwohnung geht es der Dortmunderin allerdings auch darum, dass Prostitution wegen der Corona-Pandemie grundsätzlich verboten ist. Das bestätigt auch Stadt-Pressesprecher Maximilian Löchter.
„Sollten belastbare Hinweise auf das Erbringen von sexuellen Dienstleistungen vorliegen, kann die Vorschrift zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus angewandt und der Verstoß mittels Bußgeld geahndet werden.“
Darüber hinaus müsse der mutmaßliche Zuhälter in dem Haus aber kein Gewerbe für die Vorgänge in seiner Wohnung anmelden. Es bedürfe lediglich der Bescheinigung einer gesundheitlichen und ordnungsbehördlichen Beratung.
Ob der Mieter des LEG-Hauses diese vorlegen könne, sei nicht bekannt. „Der Sachverhalt wurde dem Ordnungsamt erst durch den Zeitungsbericht bekannt“, erklärt Maximilian Löchter. Die Mieterin, die Alarm geschlagen habe, könne sich mit Hin- und Beweisen an das Ordnungsamt wenden.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.
Jetzt kostenfrei registrieren
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.