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Positiver Corona-Nebeneffekt: Deutlich weniger Masern-Fälle in Dortmund
Krankheit
Sie gelten als hochansteckend und klassische Kinderkrankheit: die Masern. Zuletzt gab es jedoch deutlich weniger Fälle als in den vergangenen Jahren. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Fieber, Übelkeit, Hals- und Kopfschmerzen, Hautausschlag - dazu eine Entzündung der Schleimhäute oder eine trockene Bronchitis: Die Symptome einer Masern-Erkrankung sind vielzählig und können gerade sehr unangenehm werden.
Dazu kommt, dass das Virus eine hohe Ansteckungsfähigkeit besitzt und sich schnell verbreiten kann. Da in erster Linie Kinder betroffen sind, kann es passieren, dass Kitas und Schulen zu Hotspots werden.
Ähnlich viele Fälle wie im Jahr 2012
Nun hat jedoch die Anzahl an Masern-Infektionen stark abgenommen. In NRW sind mit Stand des 5. November insgesamt nur 19 Fälle in diesem Jahr bekannt. Im vergangenen Jahr waren es noch 135. Vergleichbar niedrige Zahlen hatte es zuletzt 2012 gegeben, als im gesamten Jahr 18 Fälle registriert wurden.
Auch deutschlandweit sinkt die Zahl der Infizierten. Waren es 2015 noch 2465 Betroffene, zählten die Ärzte und Virologen im aktuellen Jahr bislang insgesamt 75 Erkrankungen.
Doch wo liegen die Ursachen für diesen enormen Rückgang? „Die Schließung der Kitas im Rahmen der Corona-Pandemie im Frühjahr sowie die im Moment allgemein verpflichtenden Hygiene- und Abstandsregeln haben einen Einfluss auf die Anzahl der beobachteten Masern-Infektionen“, sagt Vanessa Pudlo, Pressesprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe.
Masernschutzgesetz gilt seit diesem Jahr
Zugleich, meint sie, könne man feststellen, dass sich durch die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung auch die allgemeine Ansteckungsgefahr für Kontaktpersonen von Erkrankten insgesamt verringert.
Ein weiterer Grund: das Masernschutzgesetz, das seit dem 1. März dieses Jahres gilt. Damit sollen Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern geschützt werden.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.
Die Zahl der Impfungen bleibt stabil
Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal - wenn diese Personen nach 1970 geboren sind. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.
Ob im Zuge des Masernschutzgesetzes auch die Anzahl der Impfungen in diesem Jahr zugenommen hat, kann die KVWL noch nicht einschätzen. In den vergangenen Jahren blieb die Anzahl der Masern-Impfungen mit einer Gesamtzahl zwischen rund 200.000 und 225.000 in Westfalen-Lippe relativ stabil, teilte Pudlo auf Anfrage mit.
Infos zu Masernimpfung und Impfpflicht
- Das Robert-Koch-Institut hat die wichtigsten Fragen zur Masernimpfung aufgelistet. Unter diesem Link finden Sie die Antworten.
- Seit 1. März dieses Jahr gilt das Masernschutzgesetz und damit eine Impflicht. Hierzu hat das Bundesgesundheitsministerium alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Gebürtiger Brandenburger. Hat Evangelische Theologie studiert. Wollte aber schon von klein auf Journalist werden, weil er stets neugierig war und nervige Fragen stellte. Arbeitet gern an verbrauchernahen Themen, damit die Leute da draußen besser informiert sind.
