Oberlandesgericht
Wucherpreise bei Bauprojekten? Stadt Dortmund verklagt Firma
Mehrere Unternehmen haben sich illegal abgesprochen, um mehr Geld verlangen zu können. Die Stadt Dortmund zieht nun vor Gericht - zusammen mit Essen und Köln. Es geht um Millionen.
Immer wieder gibt es Baustellen an den Stadtbahn-Linien in Dortmund, aktuell etwa im Dortmunder Osten an der U43. Die Stadtverwaltung befindet sich währenddessen in einem Rechtsstreit mit Unternehmen, die Schienen und Weichen herstellen.
Am 20. September (Dienstag) wird am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verhandelt, ob zwischen 2001 und 2011 kartellbedingt um 25 Prozent überhöhte Preise verlangt wurden. In Essen, Köln und Dortmund sei deshalb insgesamt ein Schaden von mehr als 2,2 Millionen Euro entstanden, so die Klägerinnen.
Verbotene Kartellabsprachen stehen fest
Das Bundeskartellamt hatte 2013 gegen acht Unternehmen Geldbußen von fast 100 Millionen Euro wegen verbotener Kartellabsprachen festgesetzt. Davon ausgehend wird jetzt Schadenersatz gefordert.
Die Landgerichte Dortmund und Köln hatten in mehreren Verfahren bereits einen Schadenersatzanspruch grundsätzlich bejaht, ohne über die Höhe eines etwaigen Schadens zu entscheiden, teilt das OLG mit. Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidungen jedoch aufgehoben und ans Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Die klagenden Nahverkehrsunternehmen hätten zu beweisen, dass ein kartellbedingter Schaden überhaupt und in einer bestimmten Höhe entstanden sei, zitiert das OLG den Bundesgerichtshof.
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