Das Parken auf dem Bürgersteig ist oftmals problembehaftet. Die dort abgestellten Autos nehmen den Fußgängerinnen und Fußgängern den Platz weg. Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind oder Mütter und Väter mit Kinderwagen müssen teilweise auf die Fahrbahn ausweichen, um Engstellen zu überwinden.
An der Wittbräucker Straße, zwischen der Einmündung Apolloweg im Norden und der Kreuzung mit der Berghofer Straße im Süden, hat der Gehweg Überbreite. Dennoch ist der Ärger groß. Das Parken, das hier immer geduldet wurde, wird jetzt sanktioniert. „Ich habe die Auskunft bekommen, dass sich jemand beschwert habe“, sagt Ernst Müller. Er wohnt schon über 40 Jahre an der viel befahrenen Straße.
Sieben Meter
Und die hat einen Bürgersteig, der knapp sieben Meter breit ist – vom Böschungsrand bis zur Fahrbahn. Bäume unterteilen die ersten gute zwei Meter und bieten so „natürliche“ Parkbuchten. Die werden auch von den Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt. Bisher ohne, dass es Ärger gegeben hätte.
„Platz ist schließlich genug“, sagt Ernst Müller. Doch plötzlich ist die Situation vor Ort eine andere. Plötzlich hingen Infozettel an den abgestellten Autos, dass das Parken auf dem Bürgersteig nicht erlaubt sei. „Dann gab es Knöllchen“, berichtet der Anwohner. „Ich habe noch zu der Dame vom Ordnungsamt gesagt, dass man jetzt ja hier nirgendwo mehr parken könne. Das hat sie mit ‚Ja‘ beantwortet.“

Dabei ist nur knapp 20 Meter südlich des „Parkvergehens“, vor der Kuhbar, das Parken erlaubt. Kurioserweise ist hier der Bürgersteig praktisch baugleich mit der sanktionierten Fläche. Nur gibt es hier Schilder, die das Parken erlauben.
Für die Stadt Dortmund ist der Fall klar: Die Knöllchen seien korrekt. „Es handelt sich hier ganz eindeutig um einen Gehweg. Ein Gehweg ist von der Fahrbahn deutlich abgegrenzt und als Gehweg etwa durch einen Bordstein oder durch eine Pflasterung und Plattenbelag äußerlich erkennbar. Dies ist vorliegend der Fall. Gehwege sind komplett für die zu Fuß Gehenden eingerichtet und auch für diese bestimmt“, erklärt Stadt-Pressesprecher Christian Schön.
Kuhbar als Ausnahmesituation
Ohne ausdrückliche Gestattung sei das Parken von Kraftfahrzeugen auch auf breiten Gehwegen grundsätzlich nicht zulässig. Vor der Kuhbar sei die Situation eine andere. Hier ist das Gehweg-Parken zeitlich befristet und durch ein Verkehrszeichen legalisiert. „Hier soll den Gästen der dort beheimateten Gastronomie die Möglichkeit gegeben werden, für einen kleinen Zeitraum anzuhalten“, sagt Christian Schön.

Eine Hoffnung gibt es jedoch für die Anwohner. „Die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt wird die Möglichkeit des Gehwegparkens an der Wittbräucker Straße prüfen und, wenn tatsächlich ausreichend Fläche zur Verfügung steht, dies entsprechend auch anordnen“, sagt Christian Schön.
Eine Information, die die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aplerbeck sehr begrüßt. Hier war man schon in Kontakt mit den Anwohnern und hätte, wenn nicht das Angebot vonseiten der Stadt gekommen wäre, in der Augustsitzung einen entsprechenden Prüfantrag an die Stadt Dortmund gestellt.
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