Anwohner-Ärger

Wildpinkler-Problem bei BVB-Spielen: Warum greift die Stadt nicht ein?

Wildpinkler im Vorgarten – für viele Anwohner ist das ein Ärgernis bei BVB-Heimspielen. Kann die Stadt Dortmund da nicht aktiver werden? Leider nicht, heißt es in der offiziellen Antwort.

Dortmund

, 22.09.2022 / Lesedauer: 3 min

Man wisse um das Problem: „Dass im Umfeld des Signal Iduna Parks bei Fußballspielen des BVB und in der Regel ausverkauftem Stadion mit 80.000 Zuschauern leider auch in Büschen und sonstigen Bereichen ‚wild uriniert‘ wird“ – das sei „natürlich nicht unbekannt“, erklärt Maximilian Löchter, Sprecher der Stadt Dortmund.

Und das, obwohl es Toiletten im Umfeld des Signal Iduna Parks gebe. Doch viele Fans halten es bis dorthin nicht aus und pinkeln vorher. Auch in Vorgärten wie den von Karin Engelhardt.

„Phänomen lässt sich nicht nachhaltig lösen“

Die 79-Jährige aus dem Kreuzviertel hat die Szene beim Fanmarsch vor dem Derby gegen Schalke am Samstag mit dem Handy festgehalten. Und fragte sich: Warum greift die Polizei nicht ein? Sie geht doch mit, wenn die Fans aus der Stadt bis zum Stadion ziehen.

Zuständig ist allerdings nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt, also die Stadt. Und die erklärt auf Anfrage unserer Redaktion: „Dieses Phänomen lässt sich mit ordnungsrechtlichen Mitteln nicht nachhaltig lösen.“ Man müsse sich anderen Aufgaben widmen.

Stadt muss Einhaltung des Glasverbotes überwachen

„Das Ordnungsamt konzentriert sich bei besonderen Lagen, wie am letzten Samstag anlässlich des Derbys, aus Gründen der Gefahrenabwehr auf Kontrollen zur Einhaltung des Glasverbotes rund um den Signal Iduna Park“, erklärt Stadtsprecher Löchter. Davon abgesehen verhänge man natürlich Bußgelder gegen Wildpinkler.

50 Euro koste das den Nicht-Toiletten-Nutzer im Regelfall. Im Jahr 2021 habe der Kommunale Ordnungsdienst „rund 850 derartiger Delikte allein auf öffentlichen Straßen und Anlagen geahndet“. Die Zahl beziehe sich allerdings auf ganz Dortmund. Eine separate Statistik rund um BVB-Heimspiele führe man nicht.

Eigentlich ist nur Wildpinkeln auf öffentlichem Gelände verboten

Rechtliche Grundlage für das Bußgeld sei Paragraph 7 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund“. Demnach ist untersagt, „auf Straßen und in Anlagen außerhalb der hierfür vorgesehenen Toiletteneinrichtungen die Notdurft zu verrichten“.

Heißt: Das Wildpinkel-Verbot bezieht sich zunächst einmal nur auf öffentliches Gelände, nicht auf Privatgelände, etwa auf den Vorgarten. Allerdings könne man auch das sanktionieren, als „grob ungehörige Handlung“.

Was man indes tun möchte, so die Stadt Dortmund: „noch einmal an die Fans zu appellieren, dass man Rücksicht auf alle Beteiligten – insbesondere die Anwohner – nimmt und aufgestellte Toiletten nutzt.“

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