Die Akten müssen ziemlich dick sein: Das juristische Tauziehen um die Spätstarts und -landungen am Dortmund Airport beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Ein Verfahren folgt dem nächsten – am Ende durfte sich stets der Airport als Sieger fühlen. Anfang 2022 hatte das plötzlich anders ausgesehen: Selbst die Mitglieder der Schutzgemeinschaft Fluglärm (SGF) waren überrascht, als die Münsteraner Oberverwaltungsrichter (OVG) zu ihren Gunsten entschieden und die Genehmigung für Spätflüge in Teilen für „rechtwidrig“ und „nicht vollziehbar“ erklärten. Doch die Freude der Airport-Gegner währte nicht lang.
Denn trotz des Urteils durften die Maschinen weiterhin bis 22 Uhr (bzw. 22.30 Uhr) starten und bis 23 Uhr landen – verspätete Flieger sogar bis 23.30 Uhr. Und das gilt bis heute. Dem Flughafen war es durch einen Verfahrenstrick gelungen, das Urteil des OVG lange Zeit nicht rechtskräftig werden zu lassen. Gleichzeitig ließ der Airport die von den Richtern gerügten Mängel bei der Münsteraner Bezirksregierung ausbessern; sie ist die Genehmigungsbehörde. Und tatsächlich: Im Juni 2023 konnte Flughafen-Chef Ludger van Bebber die neue und aktuell geltende Betriebsgenehmigung in Empfang nehmen.
Für die Airport-Gegner war das erstmal ein Schlag ins Kontor. Aufgeben wollen sie trotzdem nicht: Sie haben über ihren Rechtsanwalt Karsten Sommer beim Münsteraner OVG Anfang August eine weitere Klage eingereicht, mit der sie auch die aktuell geltende Betriebsgenehmigung kippen wollen. „Eine ausführliche Begründung wird in Kürze nachgereicht“, sagt SGF-Vorsitzender Mario Krüger. Darin geht es ein weiteres Mal um die Frage, welchen Geräuschpegel die Anwohner nachts hinnehmen müssen.
Klagen von drei Privatleuten
Die SGF-Mitglieder halten die zugrunde gelegten Schwellenwerte für zu hoch – und wollen das dem OVG mithilfe von Experten auch nachweisen. „Wir werden zwei Gutachter einschalten, die in der Fachwelt anerkannt sind“, sagt Krüger als führender Kopf der SGF. Obendrein will er „Widersprüche in der Betriebsgenehmigung“ ausgemacht haben. Krügers Angaben zufolge haben drei Privatleute die Klage angeschoben: zwei aus Dortmund, einer aus Unna. Die Kosten trägt die SGF.
Am Airport selbst gibt man sich gelassen. „Aktuell liegen weder uns noch unserem Prozessbevollmächtigten eine Klage vor“, sagt Flughafen-Prokurist Dietmar Krohne. Allgemein aber sei die Ankündigung der SGF „keine große Überraschung“, so Krohne. Man habe damit gerechnet. Aktuelle Auswirkung auf die genehmigten und derzeit geltenden Flugzeiten habe die Klage nicht. Wann sich die Kontrahenten vor Gericht wiedersehen, ist völlig offen. „Dazu lassen sich noch keine Angaben machen“, sagt OVG-Sprecherin Gudrun Dahme. Bevor es zu einer mündlichen Verhandlung komme, gebe es umfangreichen Schriftverkehr aller Beteiligten.
Dabei dreht die Geschichte nur eine Warteschleife: Einen vergleichbaren Vorgang gab es bereits 2016. Auch damals waren die Airport-Gegner vor Gericht gezogen, um Nachtflüge zu verhindern. Und wie 2022 hatte der Flughafen auch damals vor dem OVG den Kürzeren gezogen – zunächst. Die Flughafen-Akteure machten das, was sie zuletzt auch gemacht haben: Sie ließen die damalige Genehmigung von der Münsteraner Bezirksregierung „reparieren“. Zwei Jahre danach, im Sommer 2018, lag eine neue Genehmigung vor.
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