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Wie Dortmunds Banken mit dem Millionen-Vermögen von Toten Kasse machen
Stiller Schatz
Banken und die Sparkasse verwalten in Dortmund Hunderttausende Sparbücher, Konten und Depots, auf denen seit Jahren nichts mehr passiert – an denen sie aber verdienen.
Wenn Menschen sterben – vor allem, wenn sie alleinstehend sind – nehmen sie zuweilen das Wissen um ihre Bankkonten mit ins Grab. Manchmal hilft der Zufall, diese Konten zu entdecken, die über viele Jahre nicht bewegt wurden. Wie etwa vor drei Jahren das Sparkonto eines Mannes bei der Sparkasse Dortmund.
Der Mann wäre damals 109 Jahre alt gewesen, wenn er denn noch gelebt hätte. Er war aber aus dem Zweiten Weltkrieg nicht zurückgekehrt. Ein Info-Schreiben an ihn über das Einlagensicherungsgesetz im Jahr 2016 ließ die Nachkommen aufmerksam werden.
Solche Konten wie das des „109-Jährigen“ werden als „nachrichtenlos“ bezeichnet. Das heißt: Mehr als fünf Jahre bestand kein Kontakt zum Besitzer, und Post an ihn landet als unzustellbar wieder bei der Bank.
Vergessene Konten ohne Ein- und Auszahlungen – das sind nicht immer Konten von Verstorbenen, sondern können neben ungeklärten Nachlässen auch Konten unbekannt verzogener Kunden sein.
Ein stiller Schatz von 4,7 Millionen Euro
Allein bei der Sparkasse Dortmund schlummert ein stiller Schatz von insgesamt 4,7 Millionen Euro auf 247.000 nachrichtenlosen Konten (Stand 1.9.2019). Und die Zahl steigt.
Vor drei Jahren gab es „nur“ rund 200.000 nachrichtenlosen Konten bei der Sparkasse mit einem Gesamtguthaben von 4,5 Millionen Euro. Die gestiegene Kontenzahl beruhe unter anderem auf einer Änderung der Kriterien, teilte das Geldinstitut auf Anfrage mit.
Bei der Sparkasse Dortmund liegt der Höchstbestand dieser Konten bei je 250 Euro. Deshalb werden sie institutsintern als „Winzigkonten“ bezeichnet. Konten mit höheren Vermögen fallen nicht darunter. Solche Zahlen für andere Banken in Dortmund gibt es nicht. Es ist Vermögen, über das die meisten Banken lieber schweigen – weil sie daran verdienen.
„Die Guthaben aus ,nachrichtenlosen Konten‘ stehen – wie alle anderen Guthaben auch – dem Geschäftsbetrieb der Bank zur Verfügung“, erläutert Lars Gröhnke, stellvertretender Unternehmenssprecher der Dortmunder Volksbank. So handhabt es auch die Sparkasse. Sprecherin Katja Schütte bestätigt: „Die Sparkasse arbeitet damit wie mit jedem anderen Geld, das Kunden der Sparkasse anvertrauen.“
„Unerkannte Erbfälle sind die Ausnahme“
Ob Sparkasse, Dortmunder Volksbank, Deutsche Bank oder Postbank (die Commerzbank gibt trotz wiederholter Anfrage gar keine Auskunft) – alle betonen, dass unerkannte Erbfälle die Ausnahme seien.
Vom Tod eines Kontoinhabers bekomme man durch Erbberechtigte, Rechtsanwälte und Nachlasspfleger oder Mitteilungen des Bankenverbands Kenntnis. Bei Girokonten erfahre man von dem Todesfall, weil in der Regel Renten zurückgefordert würden. Generell hätten die Berater regelmäßig Kontakt zu den Kunden.
Bei nachrichtenlosen Konten, so heißt es bei der Dortmunder Volksbank, sei man bestrebt, den Kontakt zum Kunden wiederherzustellen, beziehungsweise dessen Erben zu ermitteln. Bei der Sparkasse dagegen betreibt man keine Recherchen zur Erbenermittlung. Das Geld wird laut Sprecherin Schütte „weiterhin von der Sparkasse verwaltet, bis sich ein Rechtsnachfolger meldet“.
Kontogebühren laufen weiter
Unterm Strich sind es in Dortmund Millionen aus diesen schlummernden Vermögen, die in Form von Krediten von den Geldinstituten gewinnbringend weitergereicht werden. Zudem lassen einige Banken Konto- und Depotgebühren weiterlaufen, solange das Konto existiert.
„Sofern es sich bei dem Konto um ein gebührenpflichtiges Konto handelt, fällt das monatliche Kontoführungsentgelt an“, erklärt ein Sprecher der Deutschen Bank – und betont ebenso wie die Sparkasse, ausgenommen seien Sparkonten, weil dafür keine Gebühren anfielen.
Ein Konto, das durch Abbuchungen von Entgelten ins Minus rutscht, werde bei der Postbank gelöscht, sagt Postbank-Sprecher Ralf Palm. Die Dortmunder Volksbank nehme bei Verrechnungskonten wie dem klassischen Girokonto in jedem Fall Kontakt zum Kunden auf, wenn es ohne Vereinbarung ins Minus gerate, „unabhängig davon, ob es sich um ein ,aktives‘ oder ,nachrichtenloses‘ Konto handelt, so Banksprecher Gröhnke.
Wertpapierdepot wird eingefroren
Bei einem Wertpapierdepot fänden im Todesfall keine Käufe und Verkäufe mehr statt, erläutert Sparkassensprecherin Schütte. Werde die Sparkasse über den Todesfall informiert, werde das Depot gesperrt beziehungsweise eingefroren.
Schütte: „Anders als bei den Spareinlagen erhält die Sparkasse bei einem Wertpapierdepot zügig Kenntnis von einem Todesfall. Denn jedes Depot benötigt ein Referenzkonto. Über dieses Konto wird der Sparkasse der Todesfall bekannt, etwa durch Rentenrückforderungen.“ Bei höherem Konto-Guthaben im Depot komme es in Betracht, die Beträge im Interesse des Kunden auf ein verzinstes Sparkonto zu verbuchen, teilt die Deutsche Bank mit.
Einige Geldinstitute geben an, das Vermögen von nachrichtenlosen Konten nach einer bestimmten Zeit intern auf einen gesonderten Server zu buchen, um die Arbeit zu vereinfachen und Verwaltungskosten zu sparen. Man nennt das Sammelkonto.
Rückzahlungsanspruch noch nach Jahrzehnten
Zu diesem Sammelkonto werden Einzelnachweise geführt. Damit könne jederzeit nachvollzogen werden, für welchen Kunden welches Guthaben verwaltet wird und welche vertraglich vereinbarten Zinsen ihm zustehen, heißt es.
Der Rückzahlungsanspruch des Kunden beziehungsweise seiner Erben bleibe bestehen. Sie können noch nach Jahrzehnten den Spargroschen des lange verstorbenen Großonkels einfordern – wenn sie denn davon wissen.
Stellvertretende Leiterin der Dortmunder Stadtredaktion - Seit April 1983 Redakteurin in der Dortmunder Stadtredaktion der Ruhr Nachrichten. Dort zuständig unter anderem für Kommunalpolitik. 1981 Magisterabschluss an der Universität Bochum (Anglistik, Amerikanistik, Romanistik).
