Wie Asbest für Kleingärtner zur Gefahr wird – und zur Kostenfalle

© Christin Mols

Wie Asbest für Kleingärtner zur Gefahr wird – und zur Kostenfalle

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Fast drei Jahrzehnte nach dem Verbot von Asbest ist der krebserregende Stoff noch in vielen Kleingartenanlagen massenhaft vorhanden. Das kann gefährlich werden. Und teuer.

Dortmund

, 25.08.2019, 04:30 Uhr / Lesedauer: 3 min

Wenn Interessenten sich für einen freigewordenen Garten in der Kleingartenanlage Vorwärts in Eving melden, lautet eine der ersten Fragen oft: „Womit ist das Laubendach gedeckt?“ Heißt die Antwort dann „Dachwellplatten“, hat sich die Anfrage oft schnell erledigt, weiß Andreas Soethe zu berichten. Seit drei Jahren ist er Vorstandsvorsitzender des zweitgrößten Dortmunder Gartenvereins am Bauernkamp mit 124 Gärten. Zwei sind aktuell frei.

Das Problem mit den alten Dächern: Die gewölbten Platten aus Faserzement wurden mit Asbestfasern hergestellt. Umgangssprachlich wird daher auch oft der Begriff Wellasbest verwendet. „Etwa 80 Prozent der Gärten hier haben so ein Dach“, sagt Soethe beim Spaziergang durch die 1927 gegründete Kleingartenanlage. Die Lauben seien etwa zwischen 50 und 90 Jahre alt.

Verwendung von Asbest seit 1993 verboten

Während Asbestzement (Eternit) früher als ideales Baumaterial galt und vielfältig eingesetzt wurde, ist die Verwendung von Asbest seit 1993 verboten. Denn: Wenn die feinen Asbestfasern mit der Atemluft in den Körper gelangen, kann das lebensbedrohliche Erkrankungen (Asbestose, Lungenkrebs, Mesotheliome) auslösen.

Vorbeugung sei wichtig, Panik jedoch auf keinen Fall angebracht, sagt Heinrich Jordan, Vorsitzender des Stadtverbands Dortmunder Gartenvereine. Im Februar 2018 veröffentlichte er im „Dortmunder Gartenfreund“ einen Artikel zum Thema. Darin schreibt er: „Von Asbestzement und anderen festgebundenen Asbestprodukten geht keine Gefahr aus, solange die Produkte in Ordnung und gebrauchstauglich sind und sie keinen thermischen oder mechanischen Einwirkungen ausgesetzt sind.“

Sind die Dachplatten am Schuppen jedoch morsch oder die Wellplatten auf der Laube undicht, darf der Gartenfreund nicht einfach selbst Hand anlegen. Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und eine entsprechende Zulassung der zuständigen Behörde besitzen (Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe 519 – TRGS 519).

„Jegliches Bohren, Sägen und Schleifen, Fräsen und Flexen sowie die Hochdruckreinigung von asbesthaltigen Materialien ist grundsätzlich verboten, da Fasern freiwerden können“, schreibt das Umweltbundesamt auf seiner Website. „Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld oder sogar mit einem Strafverfahren geahndet werden“, mahnt Heinrich Jordan.

Stadtverband informiert Mitglieder und Vereinsvorstände

Nachdem vor einigen Jahren bekannt wurde, wie gefährlich Asbest ist und wo es überall verbaut wurde, hat der Stadtverband begonnen, seine Mitglieder für dieses Thema zu sensibilisieren. „Um die Mitglieder direkt zu erreichen, nutzen wir Aushänge in den Gartenanlagen. Die Vereinsvorstände wiederum werden von uns in den Bezirksversammlungen über die Gefahren durch Asbest sowie die richtigen Entsorgungsmaßnahmen informiert“, berichtet der Verbandsvorsitzende.

Erst kürzlich trat ein Gartenfreund an Kleingarten-Chef Andreas Soethe heran, weil er das Laubendach in seinem neu erworbenen Garten erneuern lassen wollte. Doch die Informationen, die er bekam, schreckten ihn ab. Soethe erzählt: „Mit den hohen Kosten für Demontage und Entsorgung hatte er nicht gerechnet. Nun hat er das Dach nur neu gestrichen.“ Manchmal gebe es beim Verkauf aber auch die Auflage durch den Gutachter, dass der neue Besitzer sich zeitig um das Dach kümmern muss.

Dieser Gartenfreund hat sein Laubendach lieber neu gestrichen. Ursprünglich wollte er es abreißen und neu decken lassen.

Dieser Gartenfreund hat sein Laubendach lieber neu gestrichen. Ursprünglich wollte er es abreißen und neu decken lassen. © Christin Mols

“Kosten müssen für den Einzelfall konkretisiert werden“

Ansprechpartner für den Stadtverband Dortmunder Gartenvereine zum Thema Demontage und Entsorgung von asbesthaltigen Materialien sind beispielsweise die Fachleute der DOGA (Dortmunder Gesellschaft für Abfall mbH). In seinem Artikel stellt Heinrich Jordan eine Beispielrechnung auf – und kommt für eine Asbestsanierung einer typischen Gartenlaube mit einer Dachfläche von maximal 50 Quadratmetern auf eine Kostenschätzung zwischen 1200 und 1500 Euro.

„Die Kosten müssen selbstverständlich für jeden Einzelfall konkretisiert werden“, sagt Petra Hartmann, Sprecherin der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH), deren Tochterunternehmen die DOGA ist. Eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung vor Ort nach Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Gartenbesitzer schaffe dafür die richtige Grundlage.

Die meisten der 124 Gärten in der Kleingartenanlage Vorwärts haben noch Lauben mit Dächern aus asbesthaltigem Welleternit. Wie hier im Hintergrund zu sehen.

Die meisten der 124 Gärten in der Kleingartenanlage Vorwärts haben noch Lauben mit Dächern aus asbesthaltigem Welleternit. Wie hier im Hintergrund zu sehen. © Christin Mols

„Die Kosten für das neue Dach kommen natürlich noch zur Rechnung hinzu“, sagt Heinrich Jordan, der einen Garten in der Kleingartenanlage „Gut Glück“ an der Deutschen Straße in Eving hat. Auch er hat das Dach seiner 50 Jahre alten Laube noch nicht neu decken lassen. „Es ist dicht, darum muss ich zum Glück nicht dran.“

Doch wie bei seinem Dach wird auch beim Anblick der vielen alten Laubendächer am Bauernkamp klar: Es ist nur eine Frage der Zeit. Irgendwann ist jedes Dach mit der Sanierung dran.

Umgang mit Asbest

  • Die Entsorgung von Asbest ist laut der Richtlinie für Gefahrstoffe 519 – TRGS 519 nur durch Fachunternehmen erlaubt. Diese Firmen verfügen über den entsprechenden Entsorgungsnachweis oder bedienen sich wiederum Firmen mit entsprechenden Sammelentsorgungsnachweisen, die dann zu einer Deponie führen.
  • Infos zu Asbest und dem sachgerechten Umgang mit asbesthaltigen Produkten gibt es z. B. beim Umweltbundesamt unter www.umweltbundesamt.de. Bei umfangreichen Sanierungsarbeiten beraten neben der DOGA z.B. auch die Fachbetriebe der Dachdecker-Innung.
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