Ein Aufenthaltsraum in der Abteilung 8 des Dortmunder Gefängnisses. © Archivbild
Corona in der JVA
Wegen Corona: Im Dortmunder Gefängnis ist es so leer wie lange nicht
Die Corona-Pandemie verändert den Alltag in Gefängnissen in NRW. Das gilt auch für die Justizvollzuganstalt (JVA) in Dortmund. Es ist deutlich leerer als noch zu Beginn dieses Jahres.
Zahl der Häftlinge, Besuchszeiten und Regeln für Mitarbeiter: In den Gefängnissen in Nordrhein-Westlalen hat sich gegenüber der Vor-Corona-Zeit einiges verändert. Der Dortmunder JVA-Leiter Ralf Bothge nennt im Gespräch mit dieser Redaktion die aktuelle Zahl der Inhaftierten.
Sie liegt laut Bothge aktuell bei 328. „Im Normalfall sind es 410 bis 420 Personen“, sagt Ralf Botge. Hinter den Mauern an der Bremer Straße im Osten der Dortmunder Innenstadt befinden sich also rund 100 Häftlinge weniger als im März.
Hafstrafen endeten vorzeitig oder wurden unterbrochen
Hintergrund ist eine Anweisung des NRW-Justizministeriums von Mitte März. Um die Gefahr von Coronavirus-Infektionen zu minimieren, wurden alle Haftanstalten im Bundesland wurden aufgefordert, Gefangene mit Haftstrafen von bis zu 18 Monaten vorzeitig zu entlassen -zumindest dann, wenn diese ohnehin bis zum 20. Juli freigekommen wären.
In Dortmund ist dies geschehen. Unter den Entlassenen sind laut Ralf Bothge keine Gewalt- oder Sexualstraftäter.
Möglich sind vorzeitige Haftentlassungen unter anderem für Personen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe oder Erzwingungshaft, die gerichtlich angeordnet werden können, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden können. Zum Teil sind Haftstrafen auch unterbrochen worden.
Bei einigen Häftlingen ist eine Lockerung nicht möglich
Das Justizministerium legt eine Reihe von Kriterien fest, bei denen Aufschub oder Unterbrechung ausgeschlossen sind. Dazu zählt etwa eine Verurteilung wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie einer therapeutische Behandlung oder Disziplinarmaßnahmen während der Haftzeit.
Ein weiterer Grund für die reduzierte Insassen-Zahl in Dortmund: Wer in den vergangenen Monaten zu einer Haftstrafe von bis zu zwölf Monaten verurteilt worden ist, brauchte diese in der Regel nicht anzutreten.
Seit dem 1. Juli wird die Vollstreckung von Freiheitsstrafen jedoch nach und nach wieder aufgenommen.
Nach fast vier Monaten bekommen Inhaftierte wieder Besuch
Seit Anfang Juli sind in der JVA Dortmund nach monatelanger Pause auch wieder Besuche von Angehörigen erlaubt. Dabei gelten allerdings weiterhin Einschränkungen.
Es ist nur eine Besuchsperson pro Gefangenem erlaubt. Besucher und Gefangene haben keinen körperlichen Kontakt zueinander und werden durch eine Plastikscheibe voneinander getrennt. Während des gesamten Besuchs gilt die Pflicht, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Im Mai war in Dortmund ein positiver Coronatest bei einem Insassen im geschlossenen Vollzug gemeldet worden.
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