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Dortmunds JVA-Leiter nach Suizid eines Häftlings: „Es gab keine Hinweise“
Mutmaßlicher Rechtsterrorismus-Unterstützer
Der Häftling, der in der JVA Dortmund tot aufgefunden wurde war, hat sich laut Staatsanwaltschaft selbst das Leben genommen. In der JVA Dortmund läuft die Aufarbeitung des Vorfalls.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund geht nach bisherigen Ermittlungen davon aus, dass sich ein 46-jähriger Häftling der JVA Dortmund am Montag (13.7.) selbst getötet hat. „Es gibt keine Hinweise auf ein Fremdverschulden“, sagt Staatsanwalt Henner Kruse. JVA-Leiter Ralf Bothge hatte bereits am Montag den Fall als Suizid bezeichnet.
Der Mann aus Ostwestfalen saß seit fünf Monaten in Untersuchungshaft. Er war beschuldigt, die rechtsterroristische Vereinigung „Gruppe S.“ unterstützt zu haben. Die „Gruppe S“. soll Anschläge auf Moscheen und Politiker geplant haben, mit dem Ziel, einen Bürgerkrieg auszulösen.
In den Jahren 2015 bis 2017 gab es drei Suizide in der JVA Dortmund
In der JVA Dortmund ist es der erste Suizid seit 2017. In den Jahren 2016 gab es und 2015 gab es ebenfalls je einen Fall.
Wenn bei Inhaftierten Hinweise auf Suizidgedanken bekannt sind, gebe es Möglichkeiten, diese Personen zu überwachen und vor sich selbst zu schützen. „Aber bei dem jetzt verstorbenen Mann gab es keinerlei Hinweise, weder bei ihm persönlich noch im Briefverkehr“, sagt Ralf Bothge, der seit drei Jahren Dortmunder JVA-Leiter ist.
Jeder Fall werde aufgearbeitet und es wird überprüft, ob er hätte verhindert werden können. Details nennt Bothge nicht. „Suizide passieren in Gefängnissen genauso wie außerhalb. Die geringen Zahlen in Dortmund sprechen dafür, dass wir gut aufpassen.“
In NRW-Gefängnissen gab es 2019 elf Suizide bei rund 18.000 Inhaftierten. Da diese Zahl seit Jahren nicht sinkt, hat die Landesjustizvollzugsdirektion zuletzt die Zahl der Gefängnispsychologen verdoppelt. Es gibt Studien, nach denen das Suizidrisiko bei Gefängnisinsassen deutlich höher sein soll als bei Menschen in Freiheit. Dass die Tat nicht angekündigt wird, sei ein häufiges Vorgehen.
Schwerer Vorwurf der Terrorismus-Unterstützung
Mit der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung hat die Generalbundesanwaltschaft den 46-Jährigen eines schweren Verbrechens beschuldigt. Laut Ralf Bothge waren in der Untersuchungshaft aber keine gesonderten Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
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