In Dortmunder Krankenhäusern gilt demnächst eine Impfpflicht (Symbolbild). © dpa
Impfpflicht ab März
Was passiert mit den Impfverweigerern in Dortmunds Krankenhäusern?
In Krankenhäusern gilt ab März eine Impfpflicht. Doch was droht all jenen Mitarbeitern, die sich bis dahin nicht geimpft haben? Der Sprecher von Dortmunds größtem Krankenhaus erklärt es.
Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs gilt ab dem 16. März eine Corona-Impfpflicht. Bei den drei größten Krankenhaus-Trägern Dortmunds gibt es zwar nur kleine, aber immer noch existente Impflücken:
Der großen Mehrheit der Geimpften stehen also rechnerisch immer noch einige Hundert Mitarbeiter gegenüber, die gar nicht oder nur unvollständig geimpft sind. Was passiert mit ihnen ab dem 16. März, sollte sich daran nichts ändern?
Gesundheitsamt spricht Betretungsverbot aus
„Es wird eine Namensliste geben, die wir dann ans Gesundheitsamt schicken“, erklärt Marc Raschke, Pressesprecher des Klinikums Dortmund. Dort werde ein Betretungsverbot gegen diese Ungeimpften ausgesprochen.
Heißt: Die Betroffenen dürfen ihre Arbeitsstätte nicht mehr betreten. An diese Beschäftigten werde kein Lohn mehr gezahlt, nach dem Grundsatz: „Wo keine Leistung, da kein Gehalt“.
Geld fließe dann erst wieder, wenn man seine vollständige Impfung nachweisen könne.
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