In Dortmunder Krankenhäusern gilt demnächst eine Impfpflicht (Symbolbild).

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Was passiert mit den Impfverweigerern in Dortmunds Krankenhäusern?

rnImpfpflicht ab März

In Krankenhäusern gilt ab März eine Impfpflicht. Doch was droht all jenen Mitarbeitern, die sich bis dahin nicht geimpft haben? Der Sprecher von Dortmunds größtem Krankenhaus erklärt es.

Dortmund

, 07.01.2022, 17:48 Uhr / Lesedauer: 1 min

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs gilt ab dem 16. März eine Corona-Impfpflicht. Bei den drei größten Krankenhaus-Trägern Dortmunds gibt es zwar nur kleine, aber immer noch existente Impflücken:

  • Das Klinikum Dortmund (Belegschaft: 4600) meldete im August 2021, dass „über 90 Prozent“ seiner Mitarbeitenden geimpft seien.
  • Die Impfquote des Klinikums Westfalens, zu dem die Knappschaftskrankenhäuser Brackel und Lütgendortmund mit 2600 Mitarbeitern gehören, liegt aktuell bei „über 95 Prozent“.
  • Die „SJG St. Paulus Gesellschaft“, zu der unter anderem das Johannes-Hospital, das Marien-Hospital und das St.-Elisabeth-Krankenhaus gehören, gibt die Impfquote ihrer rund 5000 Beschäftigten mit „über 95,5 Prozent“ an.

Der großen Mehrheit der Geimpften stehen also rechnerisch immer noch einige Hundert Mitarbeiter gegenüber, die gar nicht oder nur unvollständig geimpft sind. Was passiert mit ihnen ab dem 16. März, sollte sich daran nichts ändern?

Gesundheitsamt spricht Betretungsverbot aus

„Es wird eine Namensliste geben, die wir dann ans Gesundheitsamt schicken“, erklärt Marc Raschke, Pressesprecher des Klinikums Dortmund. Dort werde ein Betretungsverbot gegen diese Ungeimpften ausgesprochen.

Heißt: Die Betroffenen dürfen ihre Arbeitsstätte nicht mehr betreten. An diese Beschäftigten werde kein Lohn mehr gezahlt, nach dem Grundsatz: „Wo keine Leistung, da kein Gehalt“.

Geld fließe dann erst wieder, wenn man seine vollständige Impfung nachweisen könne.