Ein Drittel der Dortmunder darf nicht wählen.

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Warum ein Drittel der Dortmunder bei der Bundestagswahl nicht wählen darf

rnBundestagswahl 2021

Nicht alle Dortmunder und Dortmunderinnen dürfen am 26. September an der Bundestagswahl teilnehmen. Etwa ein Drittel darf nicht die Stimme abgeben - aus unterschiedlichen Gründen.

Dortmund

, 14.09.2021, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

603.167 Menschen leben in Dortmund (Stand 31.12.2020), doch nicht alle Dortmunder dürfen bei der Bundestagswahl am 26. September ihre Stimme abgeben. Insgesamt darf ein Drittel der Dortmunder Bevölkerung nicht wählen.

Wir haben zusammengestellt, wer in Dortmund aus welchen Gründen von der Wahl ausgeschlossen ist:

Minderjährige:

Bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr durften Dortmunder, die ihren 16. Geburtstag schon gefeiert hatten, mitbestimmen, wer zukünftig im Rat der Stadt und als Oberbürgermeister Entscheidungen in dieser Stadt trifft. Bei NRW-Landtagswahlen und bei der Bundestagswahl dürfen sie ihr Kreuz allerdings nicht setzen.

Das verbietet Artikel 38 des Grundgesetzes. Denn dort steht, dass „wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.“ In Dortmund leben aktuell rund 486.500 Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit. Rund 80.000 von Ihnen sind unter 18 Jahren. Sie dürfen ihre Stimme deshalb nicht abgeben.

Immer wieder gibt es Diskussionen über das Herabsetzen des Wahlalters auch bei Bundestagswahlen, bislang gab es aber keine Veränderung.

Ausländische Staatsbürger:

Gut 116.200 Dortmunder besitzen ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit, das sind etwa 19,2 Prozent der Dortmunder Bevölkerung. Sie dürfen bei der Bundestagswahl nicht abstimmen.

„Das Staatsvolk wird nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen gebildet. Damit wird für das Wahlrecht die Eigenschaft als Deutscher vorausgesetzt“, entschied das Bundesverfassungsgericht 1990. Es ist demnach an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft. Auch Menschen, die in Deutschland aufgewachsen sind oder hier seit Jahren leben, dürfen deshalb am 26. September nicht wählen, wenn sie sich nicht haben einbürgern lassen.

Daran gibt es immer wieder Kritik. Vereine wie „Mehr Demokratie Nordrhein-Westfalen“ fordern mehr Teilhabe für Menschen mit ausländischem Pass und kritisieren: „Die meisten von ihnen leben schon seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten in Deutschland. Viele engagieren sich gesellschaftlich vor Ort, dürfen politisch aber nicht mitbestimmen.“

Straftäter, Menschen mit psychischer Erkrankung:

Menschen, die in Gefängnissen sitzen oder in Psychiatrien behandelt werden, dürfen grundsätzlich an Wahlen teilnehmen. Nur in besonderen Fällen kann ein Gericht ihnen das Wahlrecht entziehen. Bei Straftätern etwa, wenn sie wegen „Vorbereitung eines Angriffskrieges und Hochverrat gegen den Bund“ oder „Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen“ verurteilt sind.

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Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, für die in allen Angelegenheiten ein rechtlicher Betreuer bestellt ist, durften an der letzten Bundestagswahl nicht teilnehmen. Mittlerweile ist dieses Gesetz geändert worden. Ausgeschlossen sind nur noch Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht verloren haben.

Vom aktiven Wahlrecht sind in Dortmund zwölf Menschen ausgeschlossen, teilt die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Obdachlose:

Menschen ohne festen Wohnsitz sind grundsätzlich nicht von den Wahlen ausgeschlossen. Da sie keine Adresse haben, bekommen sie allerdings auch keine Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Sie hätten deshalb laut Bundeswahlgesetz bis zum 5. September einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen können.

„Zahlreiche Menschen“ haben davon in Dortmund Gebrauch gemacht, teilt die Stadt mit und nennt dann auf Nachfrage die konkrete Zahl: 18 Personen haben sich bislang so registriert. Vor jeder Wahl würden die Einrichtungen mit regelmäßigem Kontakt zu Personen ohne festen Wohnsitz mit Informationsmaterial und Flyern ausgestattet, betont die Stadt.

Bundestagswahl 2021: Alle bislang erschienen Porträts der Dortmunder Direktkandidaten für die Bundestagswahl finden Sie unter: rn.de/dortmunds-direktkandidaten