Durch die Weihnachtsamnestie kommen in Dortmund wieder einige Häftlinge frei. © dpa
Weihnachtsamnestie
Warum 6 Gefangene zu Weihnachten vorzeitig aus der Dortmunder JVA kommen
Weihnachten in Freiheit: Jedes Jahr werden Menschen, die in Dortmund inhaftiert sind, zum Jahresende vorzeitig in Freiheit entlassen. Dafür gibt es allerdings spezielle Voraussetzungen.
Kurz vor den Feiertagen eines jeden Jahres endet im ganzen Bundesgebiet für viele Inhaftierte die Haftstrafe vorzeitig. „Weihnachtsamnestie“ nennt man das. Das soll den Häftlingen, die eh um den Jahreswechsel entlassen worden wären, ermöglichen, die Weihnachtsfeiertage in Freiheit zu verbringen.
Ein weiterer Grund: Viele Hilfsangebote und Beratungsstellen für Ex-Sträflinge gehen zu Weihnachten in die Winterpause, weshalb eine rechtzeitige Kontaktaufnahme sinnvoll ist, um dort vernünftig angebunden zu werden.
Sechs Inhaftierte kommen vorzeitig frei
In Dortmund haben sechs Gefangene von der Weihnachtsamnestie Gebrauch machen können, wie Ralf Bothge, Leiter der Justizvollzugsanstalt Dortmund unserer Redaktion auf Anfrage mitteilte. Zum Vergleich: In ganz Nordrhein-Westfalen seien es 277 gewesen, wie der WDR berichtete.
Die Entlassung dieser sechs Menschen hätte im Zeitraum vom 18. November bis zum 6. Januar stattgefunden. Da bei ihnen keine weitere Haftstrafe über dieses Datum hinaus anstehen würde, konnten sie schon am 17. November entlassen werden.
Für die Weihnachtsamnestie müssen die Gefangenen sich bereits vor dem 17. September in Haft befunden haben, sie dürfen nicht in Haft auffällig oder straffällig geworden sein, versucht haben auszubrechen oder aus einem Freigang verspätet zurückgekehrt sein. Zudem dürfen sie keine Straftaten in Haft begangen haben.
Weitere Voraussetzungen: Die Unterkunft, gesundheitliche Versorgung und der Lebensunterhalt der Gefangenen müssen nach der Haftentlassung gesichert sein. Außerdem müssen sie dem vorzeitigen Ende der Haftstrafe zustimmen.
Ausnahmen für die Weihnachtsamnestie
Es gibt auch Ausnahmen für bestimmte Gefangene, die all diese Bedingungen zwar erfüllen, aber trotzdem nicht frei kommen. Sexualstraftäter sind von der Weihnachtsamnestie ausgeschlossen und Gefangene, die zum Beispiel abgeschoben werden sollen, ebenso – Bothge spricht von „ausländerrechtlichen Maßnahmen“.
Ob eine Weihnachtsamnestie möglich ist oder nicht, entscheidet laut JVA-Leiter Ralf Bothge letztlich aber immer „die Vollstreckungsbehörde, das heißt die Staatsanwaltschaft“.
In der Dortmunder JVA sind aktuell 340 Menschen inhaftiert (Stand Montag, 20.12.). Einer würde in NRW – spezifische Zahlen für Dortmund erhebe man nicht – im Durchschnitt 169,41 Euro pro Tag kosten.
Die Weihnachtsamnestie gibt es übrigens nicht in allen Bundesländern. Im Saarland habe es in diesem Jahr keine Strafgefangenen gegeben, bei denen eine vorzeitige Haftentlassung möglich gewesen wäre. In Bayern wird grundsätzlich nie zum Jahresende begnadigt, da das einen ungerechteren Vorteil für manche Gefangene verschaffen würde.
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