Wer kauft, ist auf dem Weihnachtsmarkt. Dieser Teil ist noch eindeutig. © Stephan Schütze

Dortmunder Weihnachtsmarkt

2G-Bußgeld droht: Wann bin ich Weihnachtsmarkt-Besucher - und wann Innenstadt-Passant?

Bin ich automatisch Besucher, wenn ich über den Dortmunder Weihnachtsmarkt gehe? Auf dem Markt gilt 2G, in der restlichen Innenstadt aber nicht. Hier lesen Sie, welche Regeln gelten.

Dortmund

, 19.11.2021 / Lesedauer: 3 min

Was passiert, wenn ich ein Geschäft besuchen will, das am Alten Markt liegt, den BVB-Fanshop etwa? Oder wenn ich von P&C an der Reinoldikirche zu C&A gehe? Bin ich in diesen Fällen automatisch Teil des Dortmunder Weihnachtsmarktes?

Die Antwort darauf ist vor allem wichtig für alle, die nicht geimpft oder von Corona genesen sind. Denn: Auf dem Markt gilt für alle ab 18 Jahren die 2G-Regel – anders als in der umliegenden Innenstadt.

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Wer etwas kauft, wird zum Teil des Weihnachtsmarktes

Und wer ohne 2G-Nachweis auf den Weihnachtsmarkt geht, wer nicht schwanger, oder unter 18 ist oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (in diesen Fällen reicht ein Negativ-Test) – dem droht direkt ein hohes Bußgeld: 250 Euro.

Die Stadt Dortmund hat klar geregelt, in welchem Moment jemand zum Markt-Besucher wird. Eindeutig sei das der Fall, wenn jemand Speisen oder Getränke vom Weihnachtsmarkt verzehrt. Auch der Kauf von Speisen oder Getränken an den Markt-Ständen mache einen Passanten zum Markt-Besucher – ebenso wie der Kauf von anderen Dingen auf dem Markt.

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Was, wenn ich nur kurz stehenbleibe?

Auch „das Nutzen von Fahrgeschäften, Schaugeschäften und sonstigen Einrichtungen der Weihnachtsstadt“ reiche aus, damit aus dem Passanten ein 2G-pflichtiger Markt-Besucher wird, heißt es in der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund zum Weihnachtsmarkt 2021.

Das alles dürfte relativ problemlos nachzuweisen sein und ist bis hierher soweit ziemlich eindeutig. Beim letzten Punkt, den die Stadt hier nennt, könnte es indes größere Diskussionen geben. Denn: Ein Weihnachtsmarkt-Besucher werde man auch allein schon durch „das Verweilen als Besucher des Marktes im unmittelbaren Umfeld von Ständen, Darbietungen und sonstigen Einrichtungen der Weihnachtsstadt“.

Sprich: Sobald man irgendwo länger stehen bleibt, vielleicht eine der Licht-Skulpturen länger bewundert, die in diesem Jahr an verschiedenen Stellen der Innenstadt aufgebaut worden sind, oder auch die Hütten der Weihnachtsstadt eingehender betrachtet, kann man als Besucher gezählt werden - und der 2G-Nachweis wird dementsprechend nötig.

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