
© Thomas Thiel (Archiv)
Vor Ausgangssperre: Über 2500 Verstöße gegen Ansammlungsverbot in Dortmund
Corona-Regeln
Die nächtliche Ausgangssperre kommt auf Dortmund zu. Wichtig wird, wie gut sie eingehalten wird. Relativ häufig fallen in der Stadt bislang Menschen auf, die sich nicht an die Regeln halten.
Zwischen 22 und 5 Uhr soll in Dortmund bald erstmals wegen der Corona-Pandemie eine Ausgangssperre gelten. Spaziergänge oder Joggingrunden sollen bis Mitternacht erlaubt sein, wenn man alleine unterwegs ist. So sieht es das neue bundesweite Infektionsschutzgesetz vor.
Dieser Schritt ist aus Sicht der verantwortlichen Politiker nötig, weil die Infektionszahlen weiterhin hoch sind. In Dortmund lag die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen am Donnerstag (22.4.) laut Robert-Koch-Institut bei 216. Das liegt an der Verbreitung der Virus-Mutationen - eine Rolle spielt sicherlich auch, dass sich nicht alle Menschen an die bereits geltenden Regeln halten.
Vor einem Jahr war das Ansammlungsverbot schon die „letzte Ausfahrt“
Seit mehr als einem Jahr gilt das Ansammlungsverbot - mal gelockert, mal verschärft. Mehr als zehn Personen durften sich aber ohne triftigen Grund schon sehr lange nicht mehr in der Öffentlichkeit aufhalten. Bereits im März 2020 hatte der damalige Oberbürgermeister Ullrich Sierau die Regel als „letzte Ausfahrt vor einer Ausgangssperre“ bezeichnet.
13 Monate danach fallen beispielsweise am Hauptbahnhof oder am Phoenix-See immer wieder Gruppen von Menschen auf, die nicht wie eine große Wohngemeinschaft mit einer haushaltsfremden Person aussehen.
Seit Beginn der Pandemie hat die Stadt Dortmund bis zum 19. April 2021 (Montag) insgesamt 2561 Personen erfasst, die gegen den entsprechenden Paragrafen der Corona-Schutzverordnung verstoßen haben. Das entspricht fast 50 Fällen pro Woche. In der vergangenen Kalenderwoche (12. bis 18. April) sind 67 Verstöße festgestellt worden. Und das sind nur diejenigen, die sich erwischen ließen.
„Zu Beginn der Beschränkungen sind zunächst einmal viele Bürgergespräche geführt worden, in denen auf die bestehenden infektionsschutzrechtlichen Ge- und Verbote hingewiesen wurde“, sagt Stadtsprecher Maximilian Löchter.
„Regeln sollten mittlerweile jedem bekannt sein“
„Die nun seit vielen Monaten geltenden Regeln zur Kontaktbeschränkung sollten mittlerweile jedoch jedem bekannt sein.“ Inzwischen werde deshalb bei Missachtung in der Regel sofort ein Bußgeld von 250 Euro pro Person verhängt.
Auf die Frage, ob ein Trend zu mehr oder weniger Verstößen erkennbar ist, antwortet Löchter: „Die Witterungsverhältnisse sind sicherlich ein sehr maßgeblicher Faktor.“ Bei schönem Wetter sind logischerweise mehr Menschen im öffentlichen Raum unterwegs.
Rund 70 städtische Angestellte sind beauftragt, die Einhaltung der Corona-Regeln zu kontrollieren. Insbesondere achten sie auf die Maskenpflicht in Fußgängerzonen, auf das Ansammlungsverbot und gewerberechtliche Einschränkungen, also möglicherweise illegal geöffnete Geschäfte oder Kneipen. „Die konkrete Anzahl des täglich eingesetzten Personals variiert lageabhängig“, so Löchter.
Bei einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung werde man die Dienstpläne der städtischen Kontrolleure anpassen, sagt der Stadtsprecher. Unabhängig von den regulären Kontrollen würden in Schwerpunkteinsätzen auch weitere Angestellte des Ordnungsamtes eingesetzt. Außerdem arbeitet die Stadtverwaltung in solchen Fällen eng mit der Polizei zusammen, die ebenfalls auf entsprechende Verstöße achtet.
Kevin Kindel, geboren 1991 in Dortmund, seit 2009 als Journalist tätig, hat in Bremen und in Schweden Journalistik und Kommunikation studiert.
