Einen verkaufsoffenen Sonntag zu bewilligen, dauert. Es gibt Auflagen und Richtlinien, an die sich gehalten werden muss. Auch die beteiligten Organisationen müssen einbezogen werden, bevor der Dortmunder Rat einen Termin bewilligt. Die ersten Termine für Dortmund für 2023 teilte die Stadt Dortmund mit.
Für Shoppings-Fans sind sie eine schöne Ausflugsmöglichkeit: die verkaufsoffenen Sonntage. Der erste Termin der verkaufsoffenen Sonntage steht bereits vor der Tür: Sonntag, 23. April von 13 bis 18 Uhr. In der Innenstadt werden am Wochenende die Geschäfte geöffnet bleiben. Die Öffnung der Geschäfte beschränke sich auf den inneren Wallring. Parallel werde das „E-Bike-Festival“ in der City stattfinden. Dazu hat sich Tobias Heitmann als Vorsitzender des Cityrings geäußert.
Verkaufsoffene Sonntage 2023
Der nächste Termin für einen verkaufsoffenen Sonntag ist der 7. Mai in Aplerbeck. Dieser finde parallel zum „Aplerbecker Kunstfrühling“ statt. Bereits zum 18. Mal findet der traditionelle Künstler- und Hobbymarkt im Ortskern statt. Etwa 50 Künstler bieten ein umfangreiches Programm an. Das reiche von musikalischer Unterhaltung über ein Bühnenprogramm bis hin zu Aktionen für Kinder, wie die Stadt Dortmund mitteilte. Auch werde es Gastronomie-Angebote geben. Die Geschäftsöffnungen rund um den Markt beschränken sich auf die räumlich nahegelegenen Geschäfte. Das umschließe die Straßen Aplerbecker Marktplatz 6 in nördliche Richtung übergehend in die Köln-Berliner-Straße, endend an der Ecke Rodenbergstraße. Der Marsbruchplatz werde ebenfalls geöffnet sein.
Auf Nachfrage bei der Stadt Dortmund sind das die durch den Rat bestätigten verkaufsoffenen Sonntage in Dortmund 2023. (Stand: 20.4.)
- 23. April in der Innenstadt-West
- 7. Mai in Aplerbeck parallel zum Künstlermarkt
- 6. August in Hombruch während "Hombruch Karibisch"
- 27. August in Lütgendortmund während der Bartholomäuss-Kirmes
- 3. September in Aplerbeck parallel zum Apfelmarkt
- 3. September in Mengede zum michaelisfest
- 3. September in Hombruch zum Straßenfest "Viva Hombruch"
- 1. Oktober in Hörde zum Erntemarkt
- 5. November in der Innenstadt-West
- 12. November in Lütgendortmund zum Martinsmarkt
- 12. November in Mengede zum Martinsmarkt
- 12. November in der Innenstadt-West zum Hansemarkt
- 3. Dezember in der Innenstadt-West zum Weihnachtsmarkt und Advent.
Mit Einschränkungen
Der Dortmunder Rat prüft die Anträge für verkaufsoffene Sonntage und genehmigt sie oder lehnt sie ab. Dafür bespricht dieser die Termine zuvor mit den Entscheidungsträgern. Dazu zählen die Kirchen, die Gewerkschaft ver.di, die Industrie- und Handelskammer Dortmund, der Handelsverband NRW, der Cityring und die Wirtschaftsförderung. Generell unterliege die Stadt besonderen Regeln für die Öffnung der Geschäfte an Sonntagen. Jährlich dürfen Städte in NRW bis zu 16 verkaufsoffene Sonntage anbieten. Diese dürfen dabei nicht direkt aufeinander folgen. Die Öffnungszeiten dürfen den kirchlichen Betrieb nicht stören und seien ab 13 Uhr für fünf Stunden erlaubt, wie es die Stadt Dortmund mitteilte. Eine Ausnahme seien die Adventssonntage. Dort liege eine Beschränkung von zwei verkaufsoffenen Sonntage vor.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts legt fest, dass die Grundvoraussetzung für die Öffnung ein öffentliches Interesse sei. Das liege vor, wenn der Termin im Zusammenhang mit öffentlichen Festen, Märkten oder Messen zusammenfalle. Auch der Erhalt des städtischen Einzelhandels könne Grundlage für eine Genehmigung sein sowie der Grund zur Belebung des Stadtbildes als attraktiven Ausflugs- und Wohnort.
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