Dort, wo die Grotenbachstraße über den Rüpingsbach führt, geht seit dem 17. August gar nichts mehr. Von Osten kommend, an der Einmündung zu der Straße „Am Erlenbruch“, hatten die Wassermassen ein komplettes Fahrbahnstück einfach in die Höhe gehoben. Die Grotenbachstraße war seitdem voll gesperrt – und ist es immer noch.
Derzeit beseitigt die Stadtentwässerung Schäden an der Fahrbahnoberfläche und an einem Schachtbauwerk. „Beim Starkregen in der Nacht auf den 17. August wurden, ausgelöst durch einen Rückstau, durch die Kraft des Wassers Betonteile am Schachtbauwerk und Asphalt auf der Fahrbahn hochgedrückt“, erklärt Alexandra Schürmann, Pressesprecherin der Stadt Dortmund. Die Schäden befinden sich in Oberflächennähe.
Experten haben die Brücke Grotenbachstraße untersucht
Unterdessen haben Fachleute das Brückenbauwerk an der Grotenbachstraße auf mögliche Schäden untersucht. Doch diese hat sich wohl als ziemlich widerstandsfähig erwiesen. Denn an der Brücke wurden keinerlei Schäden durch die Wassermassen festgestellt.
Jetzt gilt es also, die Fahrbahn wieder in einen tragfähigen Zustand zu bringen. Laut Alexandra Schürmann soll das Befahren der Grotenbachstraße ab der Woche vom 4. bis zum 9. September wieder eingeschränkt möglich sein. „Der Verkehr an der Grotenbachstraße soll Anfang der 36. Kalenderwoche mithilfe einer mobilen Ampel zunächst halbseitig freigegeben werden.“

Bereits seit zwei Wochen ist die Straße nicht mehr durchgängig befahrbar. Dass die Sperrung so plötzlich kam, bekamen auch Rettungsdienste zu spüren. So sollen in den ersten Tagen der Sperrung, Einsatzfahrzeuge vor den Absperrungen gewendet haben. Waren sie nicht informiert?
Notmaßnahme verspätet gemeldet
Hierzu gibt die Stadt folgende Auskunft: „Bei der Sperrung der Grotenbachstraße handelt es sich um eine Notmaßnahme. Leider wurde diese Notmaßnahme verspätet an die Leitstelle gemeldet“, erklärt Alexandra Schürmann.
Normalerweise würde es so laufen: „Bei geplanten Maßnahmen werden Feuerwehr und Polizei bei jeder verkehrsrechtlichen Anordnung (Vollsperrung) per Mail mitinformiert. Zusätzlich erhält der entsprechende Verkehrsabsicherer die Auflage, alle relevanten Behörden in Kenntnis zu setzen. Dies geschieht in der Regel mindestens eine Woche vor einer geplanten Sperrung.“
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