
Bei der Feuerwehr und dem Rettungsdienst ist der Infektionsschutz weiterhin ein wichtiges Thema. © Kevin Kindel
Ungeimpfte Feuerwehrleute dürfen nicht mehr arbeiten – so viele Fälle gibt es in Dortmund
Impfpflicht
Ein halbes Jahr nach dem Start der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht gibt es jetzt Konsequenzen. Dortmunds Feuerwehr-Chef erklärt, wie man in diesen Fällen vorgeht.
Lange hat es gedauert, bis die Auswirkungen der Corona-Impfpflicht in Dortmund so richtig sichtbar geworden sind. Erst Ende September 2022 sind Betätigungsverbote für ungeimpfte Feuerwehrleute ohne Genesenenstatus ausgesprochen worden, wie jetzt bestätigt wurde.
Seit Mitte März gilt die gesetzliche Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen. Anfang Juli hat es in Dortmund 673 Beschäftigte gegeben, deren Immunstatus unter die Lupe genommen wurde. „Alle gemeldeten Prüffälle durchlaufen ein mehrstufiges Verwaltungsverfahren bis über eine Rechtsfolge entschieden wird“, erklärte Gesundheitsamts-Sprecherin Anke Widow im Frühsommer.
Sieben Personen betroffen
Jetzt ist dieses Verfahren offenbar abgeschlossen: Sieben Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Dortmund haben Briefe bekommen. Das bestätigt Feuerwehr-Chef Dirk Aschenbrenner auf Anfrage. Die Personen dürfen ihre Jobs nach aktuellem Stand bis Jahresende nicht mehr ausüben.
„Wir haben hier in Dortmund ein relativ strenges Regiment“, sagt Aschenbrenner. Die Impfpflicht wird hier auch für sämtliche Bürostellen der Feuerwehr interpretiert, weil die Beschäftigten gelegentlich Kontakt zu den Rettungskräften haben.

Dortmunds Feuerwehr-Chef Dirk Aschenbrenner spricht über die Konsequenzen der Impfpflicht. © Kevin Kindel
Der Prozess habe seit März relativ lange gedauert, weil „wenig Festlegung über Konsequenzen“ im Infektionsschutzgesetz zu finden sei, so Aschenbrenner. Die städtische Personalverwaltung sei jetzt damit beschäftigt, andere Verwendungsbereiche für die Ungeimpften zu finden.
Rechtliche Schritte von Betroffenen eingeleitet
Aus den Reihen der sieben Personen sind bereits rechtliche Schritte eingelegt worden. Sie fragen sich unter anderem, ob sie weiter bezahlt werden, wenn sie nicht bei der Feuerwehr arbeiten gehen dürfen.
Aber: „Ich bin mir nicht zu schade, Müll zu sammeln oder Laub zu fegen“, sagt ein Mann gegenüber unserer Redaktion.
Sieben Ausfälle bei rund 1100 Köpfen der Berufsfeuerwehr (inklusive Verwaltung) nennt Aschenbrenner „nicht ganz so gravierend“, aber es falle für andere durchaus Mehrarbeit an und man müsse umplanen. Zusammen mit der herbstlichen Krankheitswelle konnten nach Angaben der Ungeimpften einzelne Einsatzfahrzeuge nicht planmäßig besetzt werden.
Dem Feuerwehr-Chef sei wichtig, die geltende Impfpflicht im Kollegenkreis durchzusetzen und mit dem aktuellen Verbot auch eine „angemessene Konsequenz“ bei Zuwiderhandlung auszusprechen. Schließlich habe man als Beamter beim Eid mal „die Hand darauf gehoben“, sich ans geltende Recht zu halten.
Kevin Kindel, geboren 1991 in Dortmund, seit 2009 als Journalist tätig, hat in Bremen und in Schweden Journalistik und Kommunikation studiert.
