Traum vom Haus wird zum Albtraum – Vorbesitzer zieht einfach nicht aus

© Jörg Bauerfeld

Traum vom Haus wird zum Albtraum – Vorbesitzer zieht einfach nicht aus

rnFehler im Kaufvertrag

Das Geld ist überwiesen, der Kaufvertrag unterschrieben. Trotzdem verwandelt sich der Traum vom Haus für Familie Schäfer zum Albtraum. Das Schlimmste: Der Familie sind vorerst die Hände gebunden.

Sölde

, 10.07.2020, 17:35 Uhr / Lesedauer: 2 min

Zum 31.5.2020 wäre der Traum vom Eigenheim in Sölde eigentlich Wirklichkeit geworden. Aber statt in den eigenen vier Wänden sitzt Familie Schäfer gerade in einer Übergangswohnung in Hörde.

„Die Wohnung ist viel zu klein, wir konnten nicht alle Sachen mitnehmen“, sagt Sebastian Schäfer. Alles, was nicht in das Heim auf Zeit passte, musste eingelagert werden. Die vierköpfige Familie ist der Verzweiflung nah. Simone Schäfer ist mittlerweile krank geschrieben. Der Stress um das Traumhaus hat sie krank gemacht.

Fehlende Klausel im Vertrag

Eine fehlende Klausel im Kaufvertrag ist der Pferdefuß, der aus dem Traum einen erst mal nicht endenden Albtraum werden ließ. „Es gibt in den Verträgen die Klausel der sofortigen Zwangsvollstreckung“, sagt Schäfer. „Einmal bezogen darauf, wenn das vereinbarte Geld nicht fließt; andersherum aber auch, wenn der Vormieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt auszieht.“

Von dieser Klausel wusste Familie Schäfer bei der Vertragsunterzeichnung nichts. Nach Gesprächen mit Juristen wurde der Fehler schnell klar. „Wir hätten noch einen Anwalt über den Kaufvertrag schauen lassen müssen. Der hätte uns, in beratender Funktion, auf diese Lücke im Vertrag aufmerksam machen müssen. Jetzt zahlen wir Lehrgeld.“

Das Geld wurde überwiesen, den Schlüssel gab es nicht

Nur gehe man aber eigentlich davon aus, sagt Schäfer, dass man, wenn man den Kaufpreis pünktlich überweist, auch zum vereinbarten Zeitpunkt den Schlüssel für das neue Heim bekommt. „Das Geld ging schon im Mai an die Verkäufer raus“, sagt Schäfer. Den Schlüssel gab es nicht.

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„Wenn wir die Klausel im Vertrag gehabt hätten, hätten wir sofort zum Gerichtsvollzieher gehen können, der hätte die Vorbesitzer dann rausgeschmissen“, sagt der Hausbesitzer ohne Haus. So gab es den großen Schock für Familie Schäfer.

„Dürfen noch nicht mal das Grundstück betreten“

Was war passiert? „Der Vorbesitzer des Hauses, das wir jetzt eigentlich besitzen, wollte in eine Wohnung ziehen, die in seinem Besitz ist. Die ist aber noch vermietet. Hat er uns zumindest gesagt“, sagt Schäfer. Und der Mieter weigere sich, die Wohnung zu verlassen.

Die Schäfers selbst, die ihre alte Wohnung in Sölde fristgerecht räumten, standen plötzlich auf der Straße. „Wir dürfen noch nicht einmal das Grundstück betreten, das wir gekauft haben.“

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Die Hausübergabe sei zwar noch nicht im Grundbuch eingetragen, aber selbst wenn, dürften die Schäfers Grundstück und Haus nicht betreten – obwohl das Geld schon geflossen ist.

Anwalt ist eingeschaltet

Jetzt liegt die ganze Geschichte beim Anwalt. Der hat, so Sebastian Schäfer, auch nicht die besten Nachrichten. „Es könnte sich noch hinziehen, bis wir endlich in unser Haus können.“

Dazu kämen die zusätzlichen Kosten. „Zum einen zahlen wir ein Haus ab, das wir noch gar nicht bewohnen. Dazu kommt die Miete für die Übergangswohnung in Hörde und die Miete für die Container, in denen ein Teil unserer Sachen eingelagert ist“, so Schäfer.

Verkäufer möchte sich nicht äußern

Und einfach vom Haus-Kaufvertrag zurücktreten? „Wäre theoretisch möglich, aber da würden sehr hohe Folgekosten auf uns zukommen“, sagt Schäfer. Und was sagt der Verkäufer des Hauses dazu? Der wollte sich auf Nachfrage aufgrund des schwebenden Verfahrens nicht äußern.

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