In Kükenbrütereien werden männliche Tiere kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil sie wegen ihres Geschlechts dem Betrieb keinen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Das ist ab 2022 verboten. © dpa

Geändertes Tierschutzgesetz

Tötungsverbot für Küken: Muss Dortmunds Zoo jetzt Tiere abschaffen?

Der Dortmunder Zoo verfüttert tote Küken an einige seiner Tiere. Doch massenhaft Küken zu töten, ist zum Jahresende verboten. Was bedeutet das für den Speiseplan mancher Tierarten?

Dortmund

, 25.05.2021 / Lesedauer: 3 min

Die Speisekarte für Greifvögel, kleine Raubkatzen und Schlangen im Dortmunder Zoo könnte im nächsten Jahr spartanischer werden. Die jüngste Änderung im deutschen Tierschutzgesetz droht, ihnen eine tierische Delikatesse vorzuenthalten: Hühnerküken.

Der Bundestag hat ein generelles Tötungsverbot für Hühnerküken verabschiedet. Danach dürfen ab 1. Januar 2022 keine männlichen Eintagsküken aus Legelinien, aber auch keine anderen Küken mehr aus ökonomischen Gründen getötet werden. Konkret heißt es im Tierschutzgesetz: „Es ist verboten, Küken von Haushühnern der Art Gallus gallus zu töten.“

Das jedoch bringt die Zoologischen Gärten in Probleme. Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) fordert dringend, Ausnahmen zuzulassen, die es zoologischen Gärten in Deutschland und Wildtierhaltern weiterhin ermöglichen, ausgewählte Tierarten mit Hühnerküken „fach- und artgerecht“ zu füttern.

Dortmunder Zoo verfüttert 50 bis 100 Küken pro Tag

Das Verfüttern von Tieren sei ein vernünftiger Grund zum Töten der Futtertiere. Küken im Unterschied zu allen anderen Tierarten davon auszunehmen, sei nicht nachvollziehbar, so der Verband in einer Stellungnahme.

Auch der Direktor des Dortmunder Zoos, Dr. Frank Brandstätter, hält das Verbot für eine „unsinnige Pauschalierung“. Das industrielle Töten von Küken sei verwerflich, betont er auf Anfrage, doch man müsse unterscheiden „zwischen industriellem Abschlachten von Küken aus wirtschaftlichen Gründen und individuellem Töten zum Füttern von exotischen Tieren in Menschenhand“.

Zwischen 50 und 100 toten Küken, schätzt Brandstätter, verfüttere der Dortmunder Zoo pro Tag, allein die zehn Eulen bekämen täglich mehrere Küken in die Voliere. Es sei erforderlich, Küken zu verfüttern. „Schlangen fressen keine Mäuse oder Hühnerschenkel aus der Tiefkühltruhe.“

Zoo steckt in der Zwickmühle

Mit dem Tötungsverbot stecke der Zoo in der Zwickmühle, so der Direktor. „Es ist uns verboten, lebende Küken zu verfüttern, und schlachten dürfen wir sie auch nicht.“

Für Brandstätter kommt es auch darauf an, wie man das Tötungsverbot interpretiert. Für die Auslegung sei das Veterinäramt zuständig. Möglicherweise gebe es einen Spielraum für Ausnahmen wie die Fütterung von Zootieren.

Hinweise aus der Politik, dass Zoos ihre Futterküken künftig aus anderen europäischen Ländern einführen könnten, kommt für Brandstätter nicht infrage: „Das ist wahnsinnig, wenn man gezwungen wird, sich so etwas im Ausland zu beschaffen.“

Widerspruch zum Artenschutzgedanken

Möglicherweise wird es aber doch Ausnahmen zur Fütterung von Tieren geben; denn die Gesetzesänderung muss noch in den Bundesrat, wo sie abschließend verabschiedet wird.

Der Bundesrat hatte bereits im März in einer Stellungnahme erklärt, dass auf Antrag die zuständige Behörde die Erlaubnis erteilen könne, Küken zu töten, um sie an Tiere zu verfüttern, die auf anderem Wege nicht bedarfsgerecht ernährt werden können. Dazu müsse aber zum Beispiel der Zoo die tatsächlich benötigte Menge an Küken glaubhaft darlegen.

Sollte es anders kommen, wäre das eine schlechte Nachricht für den Zoo. Brandstätter: „Ich vermute, dass wir dann auf die Haltung gewisser Tierarten verzichten müssten. Das wiederum widerspricht dem Artenschutzgedanken des Zoos.“

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