Die Stühle bleiben hochgestellt. Ab Montag gibt es für die meisten Schülerinnen und Schüler weiterhin Distanzunterricht.

© dpa (Symbolbild)

Strengere Maßnahmen: Diese Corona-Regeln gelten ab 19. April in Dortmund

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In Dortmund gelten ab Montag (19.4.) strengere Corona-Regeln. Es gibt keinen Click-and-Meet-Einkauf mehr, Schulen bleiben geschlossen. Die Stadt äußert sich auch zu möglichen Ausgangssperren.

Dortmund

, 18.04.2021, 17:24 Uhr / Lesedauer: 3 min

Allgemeinverfügung nennt sich das Paket aus neuen Corona-Regeln, das die Stadt am Freitag (16.4.) verkündet hat. Am späten Freitagabend gab es dazu auch die nötige Zustimmung des Landes. Neben dem Verbot von Sport in Gruppen steht ein Punkt besonders im Mittelpunkt: „Alle Schulen auf dem Stadtgebiet von Dortmund sind bis einschließlich 25.4.2021 zu schließen“, heißt es in der Anordnung.

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Das „Betretungsverbot“ hat aber Ausnahmen. Es gibt wie gewohnt Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen und der Klassen 5 und 6, „die nach Erklärung ihrer Eltern nicht zu Hause betreut werden können“ und für Schülerinnen und Schüler aller Klassen, wenn sie „nach Einschätzung der Schulleitung zu Hause oder im Ausbildungsbetrieb nicht mit Erfolg am Distanzunterricht teilnehmen können“.

Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht

Präsenzunterricht soll es weiter auch für alle Abschlussklassen geben. Das entspricht den Regeln zum Distanzunterricht, die schon in der vergangenen Woche galten, heißt es in einem erläuternden Schreiben von Schuldezernentin Daniela Schneckenburger. Kitas bleiben geöffnet. Hier gilt weiter der Appell an Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.

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Nicht in der Allgemeinverfügung aufgeführt, ist das Aus für das bisherige „Click-and-Meet“-Angebot, das zuletzt Einkaufen mit Termin und aktuellem negativen Corona-Test ermöglicht hat. Denn Grundlage war eine von der Stadt beantragte Ausnahme von der Corona-Schutzverordnung des Landes, die an diesem Sonntag ohnehin ausgelaufen ist.

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Die neuen strengeren Maßnahmen zu Sport und Schulen seien nötig, „um das weitere exponentielle Ansteigen des Inzidenzwertes zu unterbrechen, sowie das Gesundheitssystem vor der absehbaren Überlastung zu schützen“, heißt es in der Begründung der Stadt zur Allgemeinverfügung. Man müsse „aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens davon ausgehen, dass sich die Ausbreitung des Virus weiterhin deutlich beschleunigen wird. Die Inzidenz hat ein Maß angenommen, welches tiefgreifende Maßnahmen erforderlich macht.“

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Infektionsgeschehen an Schulen ist „diffus“

Tatsächlich blieb Dortmund am Wochenende nur ganz knapp unter der kritischen Inzidenzmarke von 200 Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Bei einem Überschreiten müsste nach Maßgabe des Landes innerhalb von zwei Tagen der Präsenzunterricht an Schulen eingestellt werden. Dortmund hat dies nur vorweggenommen. „Das ist ein guter und wichtiger Schritt“, freute sich Oberbürgermeister Thomas Westphal über die Zustimmung des Landes.

„Das Infektionsgeschehen ist insbesondere an Schulen diffus“, erklärt die Stadt. Tatsächlich zeigen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI), die der Analyst Sebastian Mohr vom Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation in Göttingen aufgearbeitet hat, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in der Schüler-Altersgruppe zwischen 5 und 14 Jahren weit über 200 liegt. Am Sonntag lag sie bei 288,7.

„Die Schulen verfügen inzwischen über ausreichend Erfahrung und überwiegend auch über die notwendige technische Ausstattung, um Schüler auf Distanz unterrichten zu können“, ist man bei der Stadt überzeugt.

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Zugleich klingen in der Begründung zur Allgemeinverfügung Zweifel an, dass die vorgesehenen Corona-Selbsttests in Schulen ausreichenden Schutz bieten. „Die zur Verfügung stehenden Tests dürften nur eine begrenzte Aussagekraft haben; trotz einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus kann es vorkommen, dass die Tests erst nach drei Tagen ein positives Ergebnis anzeigen. In der Zwischenzeit kann die Person jedoch schon infektiös sein“, stellt die Stadt mit Verweis auf einen aktuellen Fall im Klinikum Dortmund fest.

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Die Allgemeinverfügung mit der Anordnung des Distanzunterrichts gilt erst einmal für eine Woche – in der Erwartung, dass ab dem 26. April das neue Infektionsschutz-Gesetz des Bundes greift. Noch ist offen, ob das Aussetzen des Präsenzunterrichts danach ab einer Inzidenz von 200 oder sogar schon ab 100 greift. „Das müsse man abwarten“, erklärte Westphal am Sonntag.

So denkt Westphal über Ausgangssperren

In den Ausführungen zur Allgemeinverfügung äußert sich die Stadt auch schon zu Überlegungen für nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Viele Städte, wie etwa Köln und Mülheim/Ruhr, haben eine solche Beschränkung schon lokal eingeführt. In Dortmund ist man da vorsichtiger.

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Eine solche Maßnahme würde „tiefgreifend in das Grundrecht der Freizügigkeit eingreifen“, heißt es zur Begründung. „Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Dortmund der Überzeugung, dass für solche Maßnahmen ein Parlamentsgesetz notwendig ist.“ Grundsätzlich aber hält man Ausgangsbeschränkungen durchaus für sinnvoll. Wörtlich heißt es: „Die Maßnahmen sind in Anbetracht des bestehenden Infektionsrisikos geeignet, erforderlich und auch angemessen.“

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