Streit um Weg an Messehallen: Jurist zweifelt an Haftung für Politiker

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Streit um Weg an Messehallen: Jurist zweifelt an Haftung für Politiker

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Wegen rechtlicher Bedenken hat der Rat die Entscheidung über den Weg zwischen den Messehallen 3 und 4 erneut vertagt. Ein Dortmunder Jurist hat aber Zweifel an der Auslegung des Rechtsamtes.

Dortmund

, 12.10.2021, 05:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Müssen Ratsvertreter haften, wenn sie mit einem Beschluss den Weg zwischen den Westfalenhallen 3 und 4 für die Öffentlichkeit offenhalten und es dort zu einem Unfall kommt? Diese Frage wirft eine Stellungnahme des städtischen Rechtsamtes auf, die bei der vergangenen Ratssitzung für Unruhe und Verwirrung gesorgt hatte.

Die Konsequenz: Die Politik hat die Entscheidung über einen Kompromissvorschlag für ein Offenhalten des Weges erneut vertagt.

Der Weg ist gleich für zwei Seiten wichtig: Die Westfalenhallen benötigen ihn als Zufahrt und Logistikfläche beim Auf- und Abbau von Messen. Die Öffentlichkeit benötigt ihn als kurze Verbindung zwischen Kreuzviertel und Bolmke beziehungsweise der Strobelallee mit Stadion Rote Erde und Signal Iduna Park. Nicht nur bei BVB-Spielen wird der Weg viel genutzt.

Peter Fricke und Olaf Grewe (im Spiegel) kämpfen für den Erhalt des öffentlichen Durchgangs zwischen den Messehallen.

Peter Fricke und Olaf Grewe (im Spiegel) kämpfen für den Erhalt des öffentlichen Durchgangs zwischen den Messehallen. © Oliver Volmerich

Die Westfalenhallen sehen allerdings Sicherheitsgefahren, wenn sich Messebetrieb und Rad- und Fußverkehr kreuzen. Die Planungsverwaltung hat als Kompromiss vorgeschlagen, den Weg offenzuhalten, ihn aber beim Auf- und Abbau von Messen an etwa 30 Tagen im Jahr vorübergehend zu schließen. Als Alternative soll ein Weg um den Hallenkomplex herum mit einer neu angelegten Rampe für Rad- und Fußverkehr durch die Rosenterrassen dienen.

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Zur Beschlussfassung über den Kompromissvorschlag kam es in der Ratssitzung am 23. September aber nicht. Denn der Politik lag eine Stellungnahme des städtischen Rechtsamtes vor.

Zitierte Gemeindeordnung sorgt für Unruhe

Der Kernsatz aus der Gemeindeordnung, der dort zitiert wird: „Erleidet die Gemeinde infolge eines Beschlusses des Rates einen Schaden, so haften die Ratsmitglieder, wenn sie in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben.“

Durch den Kompromissvorschlag der Verwaltung sei den Ratsmitgliedern das Bestehen einer Gefahrenquelle bekannt, lautet die Schlussfolgerung des Rechtsamtes. „Somit besteht ein persönliches Haftungsrisiko der Ratsmitglieder gegenüber der Gemeinde, wenn es zu einem Schaden kommt.“

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Unruhe hat diese Stellungnahme nicht nur in der Politik, sondern auch bei den Initiativen ausgelöst, die sich für die Wegeverbindung einsetzen. Für „konstruiert“, hält Peter Fricke von Velocity Ruhr die Einschätzung. Von einer „reinen Angst- und Drohkulisse“ spricht Olaf Greve von den Naturfreunden Kreuzviertel.

„Juristisch mehr als abwegig“

Und sie bekommen Rückendeckung von einem erfahrenen Juristen: Der Dortmunder Rechtsanwalt Dr. Thomas Feldmeier hält die Argumentation, die Ratsmitglieder könnten persönlich haften, wenn sie der Schließung nicht zustimmen, für „juristisch mehr als abwegig“.

Wegen des Ladeverkehrs bei Messebetrieb würden die Westfalenhallen gern den Weg zwischen den Hallen 3 und 4 zumindest zeitweise für die Öffentlichkeit schließen.

Wegen des Ladeverkehrs bei Messebetrieb würden die Westfalenhallen gern den Weg zwischen den Hallen 3 und 4 zumindest zeitweise für die Öffentlichkeit schließen. © Oliver Volmerich

Voraussetzung sei, dass die Gemeinde einen Schaden erleidet, weil die Ratsmitglieder bei der Beschlussfassung vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen ihre Pflichten, die ihnen die Gemeindeordnung auferlege, verstoßen haben. Die Einhaltung der Verkehrssicherung auf dem Weg sei aber nicht Aufgabe der Ratsmitglieder, sondern ausschließlich der Westfalenhallen, erläutert Feldmeier.

Denn in dem Pachtvertrag mit der Stadt für die Nutzung des Geländes sei ausdrücklich geregelt, dass die Halle den ungestörten Verkehr von Fußgängern und Radfahrern in dem Bereich sicherzustellen habe.

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„Sie ist daher verpflichtet, alles Erforderliche zu tun, um die Sicherheit zu gewährleisten, und nicht der Rat oder einzelne Ratsmitglieder“, so Feldmeier. „Wenn dies nicht erfolgt und es zu einem Schaden kommt, haftet die Halle. Der Schaden geht ja nicht auf einen Beschluss des Rates zurück, sondern auf das Fehlverhalten der Halle.“

Rat ist der Allgemeinheit verpflichtet

Daran ändere auch nichts, dass es sich bei der Halle um ein städtisches Unternehmen handelt, führt der Jurist aus. „Das verlagert die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht und deren Aufsicht nicht auf die Ratsmitglieder. Vielmehr bleibt ausschließlich die Halle in der Pflicht, das vereinbarte Wegerecht sicherzustellen.“

Außerdem sei der Rat nach Ansicht Feldmeiers verpflichtet, „die Rechte der Allgemeinheit zu wahren und nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen einzelner Unternehmen aufzugeben“. Feldmeier sieht umgekehrt sogar eher Gefahren in der Alternativlösung mit dem Umweg um den Hallenkomplex und durch die Rosenterrassen.

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„Stimmt der Rat der Aufgabe des Wegerechtes zu und ereignet sich deswegen – zum Beispiel wegen der Überlastung der Ersatzwege - ein Unfall, wäre eine Haftung der Ratsmitglieder schon eher denkbar, weil dann letztlich durch den Ratsbeschluss die Gefährdung verursacht wurde und die Aufgabe des Wegerechts als pflichtwidrig eingestuft werden kann“, erklärt der Jurist.

Sicherheitskonzept ist nötig

Die Darlegung Feldmeiers dürfte Wasser auf die Mühlen der Initiativen sein, die sich für die Offenhaltung des Weges einsetzen. Olaf Greve erinnert daran, dass etwa auch auf Westen- und Ostenhellweg an jedem Morgen Ladeverkehr mit Lkw für die Belieferung der Geschäfte erlaubt ist, ohne Fußgänger zu verbannen.

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Für den Weg an den Westfalenhallen sei ein Sicherheitskonzept nötig, das Gefahren beim Ladeverkehr ausschließe, meint Greve. Der ehemalige Stadtplaner verweist dazu auch auf Vorschläge zur Umgestaltung des Weges. „Ein offener Weg kann für die Westfalenhallen sogar ein Standortvorteil sein“, ist Greve überzeugt.

Greve und Fricke drängen nun darauf, dass die Stadtverwaltung eine neue Abwägung vorlegt, um möglichst schnell eine Lösung für den Weg zu finden. Und dass der Rat möglichst bald entscheidet - für einen öffentlich nutzbaren Weg.

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