Muss Dortmunds Flughafen seine Betriebszeiten in den Nacht- bzw. Abendstunden wieder kürzen? Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat eine Beschwerde des Airports zurückgewiesen. Sie richtete sich gegen das Urteil vom 26. Januar 2022.
Damals hatte das Münsteraner Oberverwaltungsgericht (OVG) die Genehmigung für Nachtflüge am Dortmund Airport einkassiert und in Teilen für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. Als Begründung hatten die Richter „Abwägungsmängel“ beim Lärmschutz ins Feld geführt. Eine Revision gegen ihr Urteil hatten die Richter in Münster nicht zugelassen.
Daraufhin hätte der Flughafen die Nachtflüge sofort einschränken und die Betriebszeiten wieder zurückdrehen müssen. Das verhinderte er mit einem juristischen Trick: Er legte beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.
Die Folge: Da sich das Verfahren verlängerte, konnte das Urteil aus Münster erstmal nicht rechtskräftig werden – die Flugzeiten bis 23 Uhr nachts (bzw. bis 23.30 Uhr für verspätete Flieger) hatten weiter Bestand.
Jedenfalls solange, bis die Entscheidung aus Leipzig vorliegen würde. Und die ist nun da. Ergebnis: Die Bundesverwaltungsrichter weisen die Beschwerde aus Dortmund ab. „Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie ist jedenfalls unbegründet“, heißt es im aktuellen Urteil.
Schutzgemeinschaft freut sich
Muss Dortmunds Flughafen die Nachtflüge jetzt sofort einschränken und zurück zu den alten Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr - plus eine Stunde Verspätungsregelung bis 23 Uhr für höchstens 16 landende Maschinen im Monat? Ja, sagen die Flughafengegner.
In dem Moment, in dem der Beschluss aus Leipzig dem Airport zugestellt sei, werde das damalige Urteil des Münsteraner OVG rechtskräftig, legt der Anwalt der Flughafengegner dar. So sieht das auch Mario Krüger, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Fluglärm. Der Beschluss des BVG sei nicht anders zu erwarten gewesen, kommentiert Krüger. Mit der Zustellung des Urteils habe die „Verschleppungstaktik des Flughafens ein Ende gefunden“, gibt der Schutzgemeinschafts-Vorsitzende zu Protokoll. Und: „Somit gelten wieder die alten Betriebszeiten“.
Airport-Chef Ludger van Bebber mochte den Beschluss auf Anfrage am Freitagmorgen (9.6) zuerst nicht weiter kommentieren. „Wir befinden uns aktuell in Gesprächen mit der Bezirksregierung Münster“, so der Flughafen-Geschäftsführer.
Allerdings war der Airport auf einen solchen Beschluss wohl auch vorbereitet: Er hatte bereits im September 2022 bei der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde parallel zur Beschwerde beim BVG ein „ergänzendes Verfahren“ eingeleitet, um die Mängel so schnell wie möglich beheben zu lassen.
Zeiten bleiben doch bestehen
Das weiß natürlich auch die Schutzgemeinschaft. „Wir rechnen damit, dass die Flughafengesellschaft bei der Bezirksregierung darauf drängen wird, die Genehmigung mit einer ausführlichen Begründung zu ändern“, schätzt Krüger die Sachlage am Freitagmittag (9.6.) ein. Er sollte recht behalten.
Denn: Nur wenige Stunden später, am frühen Nachmittag, hielt Airport-Chef van Bebber bereits das vom Flughafen begehrte Papier in der Hand - die Münsteraner Bezirksregierung hatte tatsächlich eine neue Betriebsgenehmigung mit einer „intensiven und vertiefenden Betrachtung“ des nächtlichen Dauerschallpegels überreicht.
Bei der Münsteraner Bezirksregierung geht man davon aus, die vom OVG beanstandeten Fehler im Rahmen des „ergänzenden Verfahrens“ nun beseitigt zu haben. „Das bedeutet, dass unsere bisherigen Flugzeiten weiterhin gelten“, freute sich Flughafen-Chef van Bebber. Der Beschluss aus Leipzig spiele für den Airport somit keine Rolle mehr.
Die Bezirksregierung war offenbar lange fertig mit ihrer Arbeit, bevor der Beschluss aus Leipzig eintraf. Sie hatte ihn nur noch abgewartet.
Dieser Text ist in einer ersten Version zuerst am 9.6.23 um 10.16 Uhr erschienen. Nachdem sich der Flughafen-Chef und die Flughafengegner ausführlicher geäußert haben, haben wir den Artikel entsprechend aktualisiert.
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