Das Archivbild zeigt Siegfried Borchardt in der Nacht der Kommunalwahl 2014.  Neonazis wollten sich damals Zutritt zu einer Wahlparty verschaffen. Daraufhin kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.

© Oliver Schaper

Streit um Neonazi-Asche: Gericht hat über Siegfried Borchardts Grab entschieden

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Im Oktober starb der überregional bekannte Dortmunder Neonazi Siegfried Borchardt. Über die Beisetzung seiner Asche gibt es einen Gerichtsstreit. Nun ist eine erste Entscheidung gefallen.

Dortmund

, 23.12.2021, 17:02 Uhr / Lesedauer: 2 min

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat auf Anfrage dieser Redaktion eine Entscheidung in einem Eilverfahren verkündet, in dem es um die Asche des Dortmunder Neonazis Siegfried Borchardt geht.

Es gibt laut Verwaltungsgerichtssprecher Wolfgang Thewes eine „Einigung“ in einem Eilverfahren. „Es wird eine Beisetzung an dem Ort geben, der in der Klage eingefordert wird“, sagt Thewes auf Anfrage dieser Redaktion.

Noch keine Beisetzung zweieinhalb Monate nach dem Tod

Hierbei handelt es sich laut der in einem Bericht von Spiegel Online zitierten Klageschrift um ein „Wahlgrab mit einer massiven Betonplatte“ auf dem Dortmunder Hauptfriedhof. Das Magazin hatte zuerst über den Streit berichtet.

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Borchardt starb am 3. Oktober im Alter von 67 Jahren in einem Dortmunder Krankenhaus. Bisher hatte es noch keine Beisetzung gegeben.

Hintergrund ist, dass die Stadt den Wunsch von Bevollmächtigten des Toten nach einem Wahlgrab auf dem Hauptfriedhof abgewiesen hatte.

Die Verwaltung befürchtet, dass die Grabstätte zu einer Art Pilgerstätte für Rechtsextreme und einem Ziel für Nazi-Gegner werden könnte. Borchardt war unter der Bezeichnung „SS Siggi“ über Dortmund hinaus in der rechtsextremen Szene bekannt und vernetzt.

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Er saß mehrere Haftstrafen ab, sein Name taucht in Untersuchungsberichten zum NSU-Komplex auf. Nach seinem Tod gab es eine öffentliches Gedenken von Gesinnungsgenossen in Dortmund mit rund 500 Teilnehmern, darunter bekannte Neonazis aus Deutschland und dem Ausland.

Mehrere Tausend Menschen demonstrierten gegen den Marsch der rechten Szene durch Dortmund.

Stadtverwaltung hatte ein anonymes Reihengrab vorgeschlagen

Die Stadtverwaltung hatte laut Sprecher Michael Meinders ein anonymes Reihengrab als Begräbnisort angeboten, da ihr die Menschenwürde nicht gleichgültig sei.

Dagegen hatten Anfang Dezember Vertreter des Toten in einem Eilverfahren und einem Hauptsacheverfahren geklagt. Das Verwaltungsgericht bestätigt, dass es bei dem Antragsteller nicht um die unmittelbaren Angehörigen Borchardts, sondern um eine Person aus der Dortmunder Neonazi-Szene handelt.

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Gerichtssprecher Wolfgang Thewes sagt, dass die Ausgestaltung der Grabstätte Gegenstand des Hauptsacheverfahrens ist. In diesem steht die Entscheidung noch aus. Die Frage, ob der Name oder andere Aufschriften den Grabstein als solchen erkennbar machen, könnte zu Jahresbeginn entschieden werden.

Thewes spricht von einem „bizarren Streit“, der in dieser Form „einzigartig“ sei. Die Stadt Dortmund kommentierte die am Donnerstagnachmittag (23.12.) durch das Gericht verkündete Einigung bisher noch nicht.