Auch im Winter soll Außengastronomie - wie hier auf dem Alten Markt - möglich sein. © Oliver Volmerich
Corona und Gastronomie
Stadt will Gastronomen mit Lockerungen durch den Corona-Winter helfen
Die Stadt will Dortmunds Gastronomen in der Corona-Krise helfen – und dazu Außengastronomie nach dem Ende des Lockdowns im Winter ermöglichen. Sie will deshalb Vorschriften lockern.
Essen und trinken im Freien war zuletzt schwer angesagt. Denn an der frischen Luft ist die Gefahr von Corona-Infektionen deutlich geringer. Die Stadt will jetzt die Möglichkeiten schaffen, Außengastronomie auch im Winter zu betreiben – wenn denn der Lockdown Ende November beendet ist.
Mit zwei wichtigen Lockerungen will die Stadt den Aufenthalt im Freien auch im Winter möglich machen: Sie erlaubt mobile Windschutzelemente und Veranstaltungszelte. Einen entsprechenden Beschluss hat der Verwaltungsvorstand am Dienstag (3.11.) getroffen. „Wir stehen zur Gastronomie. Und dort ist es draußen vor der Tür in Corona-Zeiten nun mal sicherer als drinnen“, erklärte Rechtsdezernent Norbert Dahmen.
„Die Gesundheit der Menschen geht immer vor und wenn wir diese in Einklang mit einem gastronomischen Betrieb bringen können, helfen wir der Branche über eine schwere Zeit und können Arbeitsplätze sowie den Fortbestand unserer lebendigen Szene sichern“, erklärt Oberbürgermeister Thomas Westphal.
Schutz vor kaltem Wind
Mit den Lockerungen geht die Stadt auf Wünsche der Gastronomen ein. Denn bislang sind etwa mobile Windschutzelemente in der Außengastronomie nicht erlaubt. Jetzt sollen sie, eventuell in Verbindung mit Schirmen oder Markisen, zum Einsatz kommen. Sie dürfen transparent oder teiltransparent sein und bis zu 1,80 Meter hoch sein, teilt die Stadt mit.
Außerdem soll es die Option geben, die Flächen mit Veranstaltungszelten zu überdachen. „Hier ist es wichtig, dass es sich um zugelassene Zelte handelt, die über eine Zulassung für die gewerbliche Nutzung verfügen. Party-Pavillons, wie man sie aus dem heimischen Garten kennt, funktionieren aus Sicherheitsgründen ausdrücklich nicht“, erklärt Dahmen.
Die Lockerungen sind zeitlich begrenzt. Die mobilen Windschutzelemente sind erst einmal bis Ende 2023 erlaubt, weil damit hohe Investitionskosten verbunden sind, erklärt Dahmen. Die Erlaubnis für Veranstaltungszelte, die auch mietbar sind, gilt zunächst bis zum 31. März 2021 befristet.
Freude bei Gastronomen
„Unabhängig von diesen beiden Möglichkeiten unterstützen wir das Gewerbe auch weiterhin darin, Sondernutzungsflächen zeitlich zu erweitern, sofern Flucht- und Rettungswege sowie Fahrradwege freigehalten und ausreichende Gehwegbreiten vorhanden bleiben“, versichert Dahmen.
In der Gastro-Szene stößt das auf Beifall. „Wir sind begeistert“, reagiert Holger Schmidt als Sprecher des Vereins „Ausgehen in Dortmund“ und Gastronom unter anderem am Alten Markt auf die Ankündigung. Der Verein hatte zuvor Gespräche mit der Verwaltung und der Wirtschaftsförderung geführt. Jetzt stellt Holger Schmidt fest: „Es ist äußerst positiv wie die Stadt auf unsere Wünsche eingegangen ist.“
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.
Jetzt kostenfrei registrieren
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.