Stadt will dritten Bauabschnitt für B1-Ausbau verschieben

B1-Ausbau

Die Lärmschutzfragen an der Stadtkrone-Ost sollen ohne Zeitdruck gelöst werden. Deshalb will die Stadt den B1-Ausbau an dieser Stelle vertagen.

Dortmund

, 21.06.2018, 14:09 Uhr / Lesedauer: 1 min
Die Stadt will den B1-Ausbau in Höhe der Stadtkrone-Ost auf Eis legen.

Die Stadt will den B1-Ausbau in Höhe der Stadtkrone-Ost auf Eis legen. © Dieter Menne

Die Stadt will den Ausbau der B1 in Höhe Stadtkrone-Ost langfristig auf Eis legen – um mögliche Probleme mit dem Lärmschutz am Einfahrtstor nach Dortmund ohne Zeitdruck lösen zu können.

Auslöser ist der jetzt begonnene Ausbau der B1 zwischen B236 und dem Kreuz Dortmund/Unna im Dortmunder Osten auf sechs Spuren. Damit verbunden ist der Bau hoher Lärmschutzwände entlang der künftigen Autobahnstrecke.

Die sollen nach dem Willen der Stadt für den Bereich der Stadtkrone-Ost mit seiner repräsentativen Büromeile unbedingt vermieden werden. „Man soll nach wie vor etwas von Dortmund sehen, wenn man über die B1 hereinfährt“, erklärt Oberbürgermeister Ullrich Sierau.

Deshalb hat die Stadt bislang mit dem Land vereinbart, das der Ausbau im Bereich Stadtkrone-Ost zum letzten Bauabschnitt gehört, der in den Jahren 2022/23 in Angriff genommen werden soll. Bis dahin hoffte man bislang, durch neue Bürobauten in erster Reihe auf der Stadtkrone-Ost, die dann wie die Automeile auf der Nordseite einen Lärmschutzriegel bilden, den Bau von Lärmschutzwänden zu verhindern.

Weiter Hoffnung auf neue Bürobauten

Die Hoffnung hat man auch weiterhin, erklärt Sierau. Man will Baupläne für die Stadtkrone-Ost aber ohne Zeitdruck verfolgen. Deshalb wolle man, wenn der Rat zustimmt, nun noch einmal auf das Land mit dem Ziel zugehen, den dritten Bauabschnitt für den B1-Ausbau zeitlich auszusetzen, kündigt Planungsdezernent Ludger Wilde an.

Auf die Leistungsfähigkeit der Strecke habe das keine Auswirkungen, weil es hier bereits drei Fahrspuren pro Richtung gebe. Und durch den Beginn der Gesamtbaumaßnahme, bleibe der Planfeststellungsbeschluss auch langfristig gültig.

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