Die Stadt Dortmund hat für die Erhebung von Wettbürosteuer lange gekämpft. Unter anderem, um ihren klammen städtischen Haushalt zu konsolidieren, hatte sie die kommunale Abgabe bereits 2014 eingeführt, musste sie nach einem Oberverwaltungsgerichtsurteil 2017 ändern – und jetzt für den Haushalt 2023 ganz abschreiben.
Und es kommt noch schlimmer: Die Stadt muss auch die bislang eingezogene Steuer an die 40 Wettbürobetreiber zurückzahlen. Das wird teuer. Unter dem Strich fast 4 Millionen Euro.
Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von September 2022. Geklagt hatten drei Dortmunder Wettbürobetreiber, die in ihren Wettbüros Renn- und Sportwetten vermitteln und in denen man über Monitore Wettereignisse verfolgen kann. Einer der Betreiber veranstaltet außerdem selbst als Buchmacher Pferderennen. Die Kläger bekamen nach jahrelangem juristischen Streit durch alle Instanzen am Ende Recht.
3 Prozent auf den Wetteinsatz
Die von Dortmund zuletzt erhobene Wettbürosteuer betrug drei Prozent auf den Wetteinsatz. Neben den allgemeinen Steuern wie Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer mussten Wettbürobetreiber nicht nur die Rennwettsteuer oder Sportwettsteuer nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz bezahlen, sondern obendrauf auch noch die kommunale Wettbürosteuer.
Die Klagen richteten sich gegen diese Doppelbesteuerung. Das Bundesverwaltungsgericht folgte der Argumentation; denn sowohl die bundesrechtlich geregelte Steuer nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz als auch die kommunale Wettbürosteuer besteuern den Wetteinsatz. Letztere sei also gleichartig zur ersten und deshalb unzulässig.
Wie die Stadt auf Anfrage mitteilt, hat sie von 2014 bis 2022 genau 3.930.056,87 Euro an Wettbürosteuer eingezogen und muss diesen Betrag nun an die rund 40 Wettbüros in Dortmund voll erstatten. Macht im Schnitt 100.000 Euro pro Wettbürobetreiber. Die bis dato eingegangenen Anträge würden derzeit bearbeitet, so Stadtsprecher Michael Meinders.
Höhe der Prozesskosten offen
Wie gesetzlich vorgeschrieben, hat die Stadt für das Prozessrisiko eigens 2,335 Millionen Euro zurückgelegt. Die Prozesskosten selbst für das Marathon-Verfahren kann die Verwaltung laut Meinders noch nicht beziffern; denn es laufen noch weitere Prozesse um Kostenerstattungsverfahren.
Eine halbe Planstelle, die 2017 für die Wettbürosteuer im Steueramt geschaffen wurde, wird jetzt für die Abwicklung der Erstattungsansprüche eingesetzt und anschließend eingespart.
Wettgebühren gesunken?
Die Wettbürosteuer war so angelegt, dass sie vom Betreiber auf die Wettkunden abgewälzt werden sollte. Ob die Wettgebühren mit dem Urteil gesunken sind, ist nicht klar.
Ein Ziel der Wettbürosteuer war auch, das Glücksspiel einzudämmen, vor allem mit Sicht auf die Suchtgefährdung und den Jugendschutz. Diese Aufgabe, so Stadtsprecher Meinders, müsste künftig ordnungspolitisch verfolgt werden, primär durch das Ordnungsamt der Stadt Dortmund, zum Beispiel im Rahmen der zu erteilenden Konzessionen.
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