Spritzen für eine Corona-Schutzimpfung liegen bereit. Die Stadt Dortmund forscht weiter nach dem Impfstatus ihrer Beschäftigten. © Oliver Volmerich

Corona-Schutzimpfung

Stadt Dortmund fragt Impfstatus ab - und droht Verweigerern mit Konsequenzen

Eine freiwillige Corona-Impfabfrage in der Dortmunder Stadtverwaltung gab es schon, jetzt folgt eine verpflichtende für mehrere tausend Beschäftigte. Wer die Auskunft verweigert, dem drohen harte Konsequenzen.

Dortmund

, 07.10.2021 / Lesedauer: 3 min

Wie halten es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Dortmund eigentlich mit dem Impfen gegen Corona? Dieser Frage ist die Stadt wie angekündigt im September mit einer Befragung ihrer Beschäftigten nachgegangen. Etwa die Hälfte der Beschäftigten hat geantwortet, bilanziert Personaldezernent Christian Uhr. Demnach seien etwa 90 Prozent gegen Corona geimpft.

„Das ist ein sehr guter Wert, der über dem Bundesdurchschnitt liegt“, stellt Christian Uhr fest. Die Frage ist allerdings, wie repräsentativ und belastbar die Ergebnisse der Befragung sind. Denn die Antworten waren freiwillig - und womöglich haben ja vor allem die Ungeimpften sich nicht daran beteiligt.

Doch das wird sich zumindest für einige Arbeitsgebiete der Stadt Dortmund bald ändern. Denn nach einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes sind Arbeitnehmer in bestimmten Bereichen jetzt verpflichtet, dem Arbeitgeber ihren Impfstatus anzugeben - das gilt etwa für Beschäftigte in Schulen, Kindertageseinrichtungen und im Rettungsdienst.

Verpflichtende Befragung bis Ende Oktober

Davon betroffen sind im Bereich der Stadtverwaltung Dortmund etwa 3500 Menschen, schätzt Christian Uhr - also etwa ein Drittel der Stadt-Beschäftigten. Bis Ende Oktober sollen sie nun der Personalverwaltung ihren Impfstatus offenlegen.

Christian Uhr ist Personaldezernent der Stadt Dortmund. © Roland Gorecki/Stadt Dortmund

„Wir nehmen das sehr ernst“, sagt der Personaldezernent. Dementsprechend soll es deutliche Folgen für Beschäftigte geben, die nicht mitspielen. „Wer die Auskunft verweigert, muss mit Konsequenzen rechnen“, kündigt Christian Uhr an. Denkbar seien etwa Umsetzungen in unkritische Arbeitsbereiche, Abmahnungen und letztlich auch die Freistellung von der Arbeit - ohne Bezahlung.

3G-Regelung bei Besprechungen

In anderen Bereichen wächst ebenfalls der Druck auf Ungeimpfte, auch wenn eine generelle Impfpflicht nicht möglich ist. Man überlege, in Arbeitsbereichen ohne Publikum oder etwa für Besprechungen eine 3G-Regelung einzuführen. Das bedeutet, dass die Betroffenen geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

Mit großem Widerstand in der Belegschaft rechnet Uhr bei allen Maßnahmen indes nicht. „Wir gehen davon aus, dass sich unsere Beschäftigten ihrer Verantwortung und Vorbildfunktion bewusst sind“, sagt der Dezernent. Auch vom Personalrat gebe es Rückendeckung.

Schon jetzt gilt, dass Ungeimpfte keinen Anspruch auf Verdienstausfall mehr haben, wenn sie in Quarantäne müssen. Das gilt nicht nur, wenn man selbst oder ein Familienmitglied an Corona erkrankt, sondern auch bei einer Quarantäne-Pflicht nach einer Auslandsreise.

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