Corona-Pandemie
Stadt beendet Info-Chaos um PCR-Tests in Dortmunds Teststellen
Hat man mit einem positiven Corona-Selbsttest Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test in einer Teststelle? Eine Mitteilung des Dortmunder Gesundheitsamtes schafft jetzt Klarheit.
Hat man auch mit einem positiven Corona-Selbsttest Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test in einem Testzentrum? Die Praxis in vielen Teststellen, aber auch Aussagen von offiziellen Stellen haben für Verwirrung gesorgt.
Dabei gibt es vom Bundesgesundheitsministerium eine klare Aussage: Dort heißt es: „Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses. Dies gilt auch bei Vorliegen eines positiven Selbsttests.“
Trotzdem teilte auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die für die Abrechnung der Tests zuständig ist, auf Anfrage zunächst mit, dass Voraussetzung für den Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test ein Bürgertest sei, der seit 1. Juli in der Regel aber nicht mehr kostenfrei ist.
„Wir brauchen vor allem Rechtssicherheit“
Ob auch ein positiver Selbsttest als Grundlage anerkannt werde, liege im Ermessen der Teststelle, hieß es auf erste Nachfrage bei der KVWL.
Den Schwarzen Peter hätten damit die Teststellen-Betreiber. „Wir brauchen vor allem Rechtssicherheit, wenn später einmal die Abrechnungen geprüft werden“, erklärt Yves Oecking, der in Dortmund zwei Teststellen - in Huckarde und im Cinestar am Hauptbahnhof - betreibt, das Dilemma.
Um so dankbarer ist er für die Klarstellung des städtischen Gesundheitsamtes, die am Montag per Mail an alle anerkannten Teststellen verschickt wurde. „Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen für Schnelltests hat das Gesundheitsamt alle Teststellen darüber informiert, dass nach einem positiven Selbsttest die Bürgerinnen und Bürger in einer Teststelle einen Anspruch auf eine PCR-Bestätigungstestung haben“, erklärte Stadtsprecherin Katrin Pinetzki.
Test empfiehlt PCR-Test für Bestätigung
Wer einen positiven Selbsttest gemacht habe und keine Krankheitssymptome habe, sei sogar verpflichtet, das Ergebnis „unverzüglich in einer Teststelle überprüfen zu lassen“. Weil der Schnelltest dort nun nicht mehr kostenfrei sei, empfehle man eine kostenlose PCR-Bestätigungstestung.
Die Abrechnung solcher PCR-Tests werde auch anerkannt, teilte ein Vertreter der KVWL auf nochmalige Nachfrage mit. Das schafft die erhoffte Sicherheit für die Teststellen-Betreiber. „Maßgeblich ist für uns vor allem die Mitteilung des Gesundheitsamtes. Denn das ist unser Auftraggeber“, sagt Yves Oecking. „Die Klarstellung ist für uns deshalb Gold wert.“
Grundsätzlich hat die Nachfrage nach Corona-Tests nach der Abschaffung der kostenlosen Bürgertests deutlich nachgelassen, berichtet Oecking - auch wenn er selbst in seinen Teststellen auf die Eigenbeteiligung der Bürger von mindestens 3 Euro verzichtet. „Es gibt eine große Testmüdigkeit“, stellt Oecking fest - und so wahrscheinlich auch eine hohe Dunkelziffer bei den Corona-Infektionen.
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