Sperrmüll-Termin online buchen ohne EC-Karte Geht das in Dortmund überhaupt noch?

Sperrmüll loswerden ohne EC-Karte – geht das überhaupt noch?
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Bekanntlich zahlen die Deutschen am liebsten in bar oder mit EC-Karte. Doch seit EC-Karten zunehmend kostenpflichtig werden und man mit Kreditkarten auch Bargeld abheben kann, schafft der eine oder andere seine EC-Karte (Girocard) ab. Wie der Dortmunder, der seine alte Matratze beim Sperrmüll loswerden und nicht auf den nächsten kostenfreien Termin warten wollte.

Um seine Matratze abholen zu lassen, ist er zur Online-Buchung eines Termins auf die Internetseite des Dortmunder Entsorgers EDG gegangen und hat das Sperrmüll-Service-Formular angeklickt. Dort allerdings musste er lesen, dass die Gebühren „vor Ort beim Fahrer per EC-Karte gezahlt werden“ müssen. Der Mann fragte sich: „Wie werde ich das Ding im Keller jetzt los?“

Die Redaktion hat bei der EDG nachgefragt. „Natürlich ist auch eine andere Bezahlung als über EC-Karte möglich“, antwortet EDG-Sprecherin Petra Hartmann. „Uns ist ja durchaus bewusst, dass das nicht jede Kundin, jeder Kunde eine EC-Kartenzahlung kann oder will.“

Nur in der Abfallsatzung

In der Abfallgebührensatzung (Paragraf 14, Abs. 5) heißt es dazu: „Der Betrag für die jeweilige Gebühr ist bargeldlos über die vorgegebenen elektronischen Zahlsysteme zu entrichten.“ Dazu gehören auch Kreditkarten.

Doch kaum jemand guckt in die Abfallsatzung. Warum kann man nur dort lesen, dass man auch mit einer anderen als der EC-Karte zahlen kann, und nicht auch auf der EDG-Homepage, fragt sich der Mann mit der Matratze.

„Unser Kundenservice berät auf Rückfragen, zum Beispiel bei der telefonischen Bestellung eines Sperrmülltermins, natürlich zu dem alternativen Bezahlweg“, sagt Petra Hartmann.

Auch mit Gebührenbescheid

Was auch nicht auf der Website steht, aber ebenfalls in der Gebührensatzung: Wer keine Möglichkeit hat, für seinen Sperrmüll bargeldlos zu zahlen, kann sich einen Gebührenbescheid schicken lassen und diesen nach der Abholung begleichen. Der Gebührenbescheid wird von der Stadt zugestellt, nachdem die EDG das Steueramt von der Abholung unterrichtet hat.

„Wir informieren zu dieser Möglichkeit nicht aktiv auf unsere Website, da wir vor allem sicherstellen möchten, dass jemand bei der Abholung der bereitgestellten Gegenstände vor Ort ist“, argumentiert die EDG-Sprecherin. Das sei für Rückfragen der Mitarbeiter notwendig, wenn zum Beispiel andere Gegenstände zur Abholung bereitstünden als die bei der Bestellung angegebenen. Diese Anwesenheitspflicht steht auch in der Abfallgebührensatzung.

Keine Beschwerden

Rund 20.000 Sperrmüll-Aufträge habe die EDG in den vergangenen Jahren abgearbeitet. „Beschwerden über den Bezahlvorgang vor Ort bei den Sperrmüllteams gibt es nicht“, betont Petra Hartemann. „Das Verfahren klappt einwandfrei.“

Den Dortmunder, der seine Matratze also auch mit Kreditkarte loswird, überzeugt die Informationspolitik der EDG trotzdem nicht: „Warum muss ich extra anrufen und Zeit investieren, um zu erfahren, dass ich auch mit Kreditkarte zahlen kann, obwohl man das einfach ins Anmeldeformular dazuschreiben könnte – das will mir nicht in den Kopf. Das ist sehr kundenunfreundlich.“

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