Der Streit um Spätflüge gärt seit Jahren. Das Archiv-Foto zeigt die letzte Ryanair-Maschine aus London im Dezember 2020. © Beushausen

Flughafen-Streit

Spätflüge am Dortmunder Airport landen wieder vor Gericht

Wird das Jahr 2021 zum Stresstest für den Dortmund Airport? Das Hin und Her um die umstrittene Schwellenverlegung ist gerade angelaufen – schon steuert der Flughafen auf ein weiteres Problem zu.

Dortmund

, 17.02.2021 / Lesedauer: 3 min

Dortmunds Flughafen steht im laufenden Jahr 2021 vor wichtigen Weichenstellungen. Per Ratsbeschluss soll ein Gutachter beauftragt werden, „Zukunftsszenarien“ und Alternativen für den Standort in Wickede zu entwickeln, falls der Airport in schwere Wetter gerät.

Der Airport selber zeigt sich davon unbeeindruckt – und will, ganz im Gegenteil, die Landestrecke für größere Maschinen aus Richtung Osten durch die Verlegung des „Aufsetzpunktes“ um 300 Meter erweitern. Das notwendige Genehmigungsverfahren bei der Münsteraner Bezirksregierung ist vor Kurzem angelaufen, der Ausgang ungewiss.

Jetzt steuert der Dortmunder Flughafen auf eine weitere wichtige Entscheidung zu: Der jahrelange Dauerstreit um Betriebszeiten und Nachtflüge erlebt seine Neuauflage vor Gericht.

Am 19. Mai 2021 sehen sich Befürworter und Gegner längerer Flugzeiten um 10 Uhr vor dem 20. Senat des Münsteraner Oberverwaltungsgerichts (OVG) wieder. „Es liegen insgesamt sechs Klagen vor“, sagt OVG-Sprecherin Dr. Gudrun Dahme. Fünf Klagen stammten von Privatpersonen, eine weitere von der Stadt Unna. Sie wollen die Entscheidung der Münsteraner Bezirksregierung aus August 2018 kippen.

Münster gab sein Okay für längere Betriebszeiten

Münster hatte dem Airport in einer komplizierten Regelung erlaubt, Nachtflüge bis zu einem gewissen Grad auszuweiten. Seitdem dürfen am Dortmunder Flughafen zusätzlich vier Maschinen zwischen 22 und 23 Uhr planmäßig landen. Starts sind generell bis 22 Uhr möglich.

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Für Verspätungen gelten Sonderregeln: Treffen Flieger ohne eigenes Verschulden erst nach 23 Uhr ein, dürfen sie mit Erlaubnis des Flughafens noch bis 23.30 Uhr aufsetzen.

Gleiches gilt für Maschinen, deren Start sich verzögert: Ihnen bleibt im Falle von Verspätung Zeit bis 22.30 Uhr Zeit, abzuheben. Erlaubt sind insgesamt 16 verspätete Starts und Landungen pro Monat. Ist das Kontingent überschritten, entscheidet die Münsteraner Luftaufsicht über jeden weiteren Flieger. Der Flughafen allerdings hatte sich damals mehr erhofft.

Flughafen will Airlines mehr Umläufe ermöglichen

Längere Flugzeiten, so die Argumente des Airports, würden es Airlines wie Wizz Air und Eurowings ermöglichen, auf bestimmten Strecken täglich bis zu vier statt drei Umläufe von und nach Dortmund zu schaffen. Die Airlines könnten ihre Maschinen wirtschaftlicher einsetzen, ihre Flugpläne ausbauen – und so dazu beitragen, den Flughafen finanziell besser dastehen zu lassen.

„Falsch“, sagen die Kläger. Sie sehen sich in ihrer Nachtruhe gestört. Und führen darüber hinaus ins Feld, der Airport (bzw. die Bezirksregierung) habe den tatsächlichen Bedarf der Airlines an Spätflügen nur unzureichend ermittelt. Der Bedarf sei schlicht nicht da, sagen die Kläger.

Damit geht der Streit um die Nachtflüge im Mai nach jahrelanger Pause in die Verlängerung. Münster hatte dem Flughafen bereits 2014 längere Betriebszeiten und Spätflüge zugestanden – und das in einem großzügigeren Rahmen als zuletzt. Im Dezember 2015 kippte das OVG Teile der Genehmigung – es war zu ersten Klagen gekommen.

Kläger erzielten 2015 vor Gericht einen Teilerfolg

Die Richter argumentierten damals, die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde habe den Lärmschutz der Anwohner und die Verkehrsinteressen des Flughafens nicht ausreichend gegeneinander abgewogen. Sie erlärten die Genehmigung in Teilen für "rechtswidrig" und "nicht vollziehbar". Dem Vorstoß der Kläger, das OVG möge die Genehmigung komplett vom Tisch nehmen, folgten die Richter allerdings nicht.

Der Flughafen reagierte. Und beantragte bei der Bezirksregierung Münster, die Mängel in einem „ergänzenden Verfahren“ zu beheben. Was dann auch geschah: Im August 2018 erteilte die Bezirksregierung die neue Genehmigung. Sie gilt bis heute.

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