Auf „weitgehend friedliche Weise“ wurde der Jahreswechsel in Dortmund gefeiert. So heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Stadt und Polizei Dortmund. Die Feuerwehr wurde zu rund 250 kleinen Bränden gerufen. Ein Kind wurde durch einen Böller verletzt.
Bei 150 der Kleinbrände handelte es sich um Heckenbrände. Der kräftige Wind hatte in der Nacht an mehreren Stellen in der Stadt Feuerwerkskörper in die Hecken geweht, die sich daraufhin entzündeten. Verletzte oder größere Sachschäden habe es aber nicht gegeben. Der Rettungsdienst habe in der Nacht nicht mehr als erwartet zu tun gehabt, so ein Sprecher der Feuerwehr.
Bereits am Sonntagmorgen (1.1.) sprach ein Sprecher der Polizei-Leitstelle von einer erstaunlich ruhigen Nacht. Ärger gab es aber um kurz nach Mitternacht im Bereich der Petrikirche.
Kind im Gesicht verletzt
Feuerwerkskörper flogen hier nach Angaben der Polizei in die Menschenmenge. Durch einen Böller wurde ein Kind im Gesicht verletzt. Die Einsatzkräfte hätten die Lage vor Ort aber schnell beruhigen und eine Person in Gewahrsam nehmen können.
Mit einem größeren Aufgebot war die Polizei auch an der Möllerbrücke im Einsatz. Gegen 1 Uhr sei hier eine Beamtin durch einen Raketenwurf leicht verletzt worden. Eine weitere Polizistin soll durch einen tätlichen Angriff verletzt worden sein. Während der Sachverhaltsaufnahme nach einer körperlichen Auseinandersetzung sei sie angegriffen worden. Beide Frauen waren weiter dienstfähig, so die Behörde.
Schreckschusswaffen
Die Einrichtung der Böllerverbotszonen in Bereichen der Innenstadt hat sich laut Stadt bewährt. Angesprochene Personen, die hier verbotenerweise ihre Böller zündeten, seien überwiegend einsichtig gewesen. In 26 Fällen wurden Feuerwerkskörper sichergestellt und von den Einsatzkräften vernichtet.
Im Laufe der Silvesternacht hat die Polizei zwei Schreckschusswaffen sichergestellt. Insgesamt erteilten die Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungsamt sieben Platzverweise im Stadtgebiet. Weiter verzeichnen die Behörden 21 Personalienfeststellungen, vier Ordnungswidrigkeitsanzeigen sowie jeweils drei Verwarnungen mit und ohne Verwarngeld.
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