Mit der Mund-Nase-Maske in den Unterricht - so wird es zum Schulstart auch in Dortmund aussehen. © dpa
Corona und Schulstart
Masken, Nahverkehr und mehr: Alle Infos zum Schulstart in Dortmund
Trotz Corona soll der Schulalltag am Mittwoch (12.8.) wieder starten. Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengetragen.
So viel ist klar: „Es wird kein Schuljahr wie jedes andere“, prophezeit Dortmunds Schuldezernentin Daniela Schneckenburger - auch, wenn mit Blick auf den Unterricht zum Schulstart am Mittwoch (12.8.) wieder ein Stück Alltag einkehren soll.
Alltag heißt in diesem Fall, dass der Unterricht wieder in der Schule im ganz normalen Klassenverband ohne Rücksicht auf empfohlene Mindestabstände stattfindet. Eher kein gewohnter Alltag ist, dass generell für Schüler und Lehrer eine Maskenpflicht gilt, an allen weiterführenden Schulen sogar während des Unterrichts. Zunächst befristet bis zum 31. August.
Wie diese und andere Coronaschutz-Regeln umgesetzt werden sollen, darüber wurde in den letzten Wochen in Behörden und Schulen ausgiebig beraten.
Wie sieht die Maskenpflicht aus, wo muss die Maske getragen werden, wo darf sie abgenommen werden?Grundsätzlich gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf dem gesamten Schulgelände, also auch auf Schulhof, Fluren, Toiletten und in allen anderen Räumen. Grundschüler dürfen die Masken während des Unterrichts an ihrem festen Sitzplatz abnehmen, an weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht auch während des Unterrichts.
In den Schulen gilt generell eine Maskenpflicht. © dpa
Was ist in den Pausen?
Auch da gilt die Masken-Pflicht so lange man sich auf dem Schulgelände bewegt. Eine Ausnahme: Zum Essen und Trinken in den Pausen kann man auf dem Schulhof die Maske natürlich abnehmen. Dann sollte man aber wieder auf den Abstand achten.
Wie gehen die Schulen mit Kindern um, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen?
Aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung sind Ausnahmen ebenfalls möglich, heißt es in den Vorgaben des Ministeriums. Ersatzweise gilt auch hier dann die Abstandsregel.
Werden Masken zur Verfügung gestellt?
Nein. „Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen“, teilt das Ministerium mit. Das Land stellt den Schulen aber „eine Reserve für den Bedarfsfall“ zur Verfügung. Der Stadt Dortmund wurden so etwa 30.000 Masken zugeteilt - das reicht rechnerisch nicht einmal für jeden zweiten Schüler.
Welche Schutzvorkehrungen gelten neben der Maskenpflicht?
Auch in den Schulen gilt das Ziel, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Deshalb soll der Unterricht möglichst nur in festen Klassenverbänden, Kursen oder Lerngruppen und immer im selben Raum stattfinden. „Die Anzahl der Raumwechsel soll zumindest deutlich minimiert werden“, erklärt Markus Katthagen.
Was ist mit dem Schulweg und den Wegen in der Schule?
Für die Kinder, die mit Bus oder Bahn zur Schule fahren, hat das Verkehrsunternehmen DSW21 das Angebot zum Schulstart deutlich verstärkt. Mit 441 Zusatzfahrten zu den Stoßzeiten wurde es mehr als verdoppelt. Viele Busse auf besonders gefragten Verbindungen fahren morgens zwischen 6.30 Uhr und 9.30 Uhr sowie nachmittags zwischen 12 und 16 Uhr im 10- bis 15-Minuten-Takt.
Bleibt es bei den gewohnten Schulzeiten?
Vor allem in Schulzentren oder bei eng benachbarten Schulen wird versucht, die Schulzeiten zu entzerren und versetzt zu starten. So beginnt an einigen Schulen der Unterricht schon um 7.30 Uhr, an anderen erst um 8.15 Uhr oder zur zweiten Schulstunde mit entsprechend späterem Ende. In den Schulen gilt es, Begegnungen zu reduzieren. Dazu wurden oft Einbahnstraßen-Regelungen auf den Fluren eingerichtet.
Was ist, wenn es trotz aller Vorkehrungen an einer Schule Corona-Fälle gibt?
Die Entscheidung über Konsequenzen bei Corona-Infektionen trifft das städtische Gesundheitsamt. Ziel ist es, die Folgen auf möglichst kleine Gruppen oder die Klasse zu begrenzen. Im Zweifel werden dann Quarantäne-Maßnahmen ausgesprochen und weitere Tests veranlasst.
Was ist, wenn Schüler Husten oder Schnupfen haben?
Vor allem Schnupfen kann, muss aber kein Anzeichen für eine Covid-19-Erkrankung sein. Empfohlen wird, das Kind zunächst für einen Tag zuhause zu behalten. Stellt sich der Schnupfen als harmlos heraus, ist der Schulbesuch wieder möglich. Im Zweifelsfall sollte der Arzt kontaktiert werden.
Ist mit dem Ausfall vieler Lehrer zu rechnen?
Anders als zum Ende des letzten Schuljahres ist es Angehörigen von Risikogruppen, etwa über 60-Jährigen, nicht freigestellt, ob sie in die Schule kommen. Für eine Freistellung ist jetzt generell ein ärztliches Attest nötig. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer zum Schulbeginn davon Gebrauch machen, wird sich wohl auch im Laufe der Woche zeigen.
Was ist, wenn Klassen in Quarantäne müssen oder ganze Schulen geschlossen werden?
Generell gilt, dass dann so genannter Distanzunterricht erteilt werden soll - also mit Aufgabenerteilung per Mail oder Online-Unterricht. An den Schulen hat man sich auch darauf vorbereitet, versichert der Sprecher der Gymnasien, Markus Katthagen.
Wie läuft die Einschulung der Erstklässler?
Die Einschulung der sogenannten „i-Männchen“ findet erst am Donnerstag (13.8.) statt. Eine feste Regelung gibt es hier nicht, weil die Voraussetzungen an allen Schulen unterschiedlich sind, betont die Sprecherin der Grundschul-Leitungen, Jutta Portugall. In vielen Grundschulen werden die Eingangsklassen aber zu verschiedenen Zeiten und auf dem Schulhof begrüßt. Auf größere Begrüßungsfeiern wird meist verzichtet. „Es wird vermutlich die kürzeste Einschulung aller Zeiten“, sagt Jutta Portugall.
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