Schimmel, Ratten und defekte Energieanlagen

Mieter klagen über Mängel in Sozialwohnungen

Wenn öffentlich geförderte Wohnungen mit niedrigen Mieten gebaut werden, ist das erst einmal eine gute Sache. Doch was passiert, wenn es Mängel an den Wohnungen gibt und sich niemand kümmert? Ein solcher Fall spielt sich gerade im Dortmunder Stadtteil Benninghofen ab.

Benninghofen

, 09.05.2018, 04:05 Uhr / Lesedauer: 2 min
Sandra Neumann vor den Häusern, in denen es nach ihrer Aussage viele Mängel gibt.

Sandra Neumann vor den Häusern, in denen es nach ihrer Aussage viele Mängel gibt. © Felix Guth

An der Albinger Straße beklagen viele Mieter nach wie vor gravierende Mängel an öffentlich geförderten Wohnungen. Bereits im März 2016 war die Straße in die Schlagzeilen geraten. Ein Neubau war halbfertig hinterlassen worden und innerhalb weniger Jahre zunehmend verfallen.

Am Problemhaus mit der Nummer 10 von damals gibt es marginale Fortschritte. Zugleich haben sich die Probleme auf andere Häuser ausgeweitet.

An den weißen Häusern mit akkuraten und gepflegten Vorgärten der Häuser 14-20 ist nur oberflächlich alles in Ordnung. Die Mieter Sandra Neumann und Markus Vogler berichten stellvertretend für viele von Schimmel im Badezimmer, feuchten Fassaden und Ratten an den Müllcontainern.

Solaranlage ist defekt – seit drei Jahren

Eine Solaranlage auf dem Dach sei seit drei Jahren außer Betrieb. Dadurch steigen die Energiekosten für die Mieter, obwohl sie durch die Anlage eigentlich Geld sparen sollen. Nebenkostenabrechnungen seien nicht transparent und sehr unterschiedlich. Das Fazit von Markus Vogler: „Vieles ist hier Pfusch.“ Das Nötigste erledigen er und andere Nachbarn irgendwie selbst. Es reicht nicht, um sich wohlzufühlen.

Seine Nachbarin Sandra Neumann ist 2011 mit einem Wohnberechtigungsschein hier eingezogen. Die ersten Feuchtigkeitsschäden seien schon kurz danach aufgetreten. Die Miete steige gestaffelt, auf mittlerweile 750 Euro für 95 Quadratmeter. Die Wohnqualität sinke Tag für Tag. „Und niemand hilft uns“, sagt Sandra Neumann.

Weitere Probleme: Eine Spielfläche für Kinder wächst seit Jahren zu. Wenn es regnet, stehen die Gärten der Bewohner schnell unter Wasser.

Vermieter ist nicht zu erreichen

Denn der Vermieter, das Unternehmen GOV Immobilien, ist für die Bewohner nicht zu erreichen. Ein Hausverwalter gebe zwar Beschwerden weiter – aber ohne, dass sich etwas bessert. Die Firma mit Sitz in Hagen gibt in amtlichen Eintragungen mehrere Kontaktmöglichkeiten an – keine davon führt zu jemandem, der Auskunft geben kann.

Vor zwei Jahren hatte GOV-Immobilien erst nach öffentlichen Protesten der Mieter reagiert und am halbfertigen Bau an der Hausnummer 10 nachgebessert. 2016 teilte ein Gesellschafter, der nicht namentlich genannt werden wollte mit, dass der Hintergrund der Verzögerung ein Rechtsstreit mit dem Generalunternehmer und ehemaligen Prokuristen gewesen sei, der das Unternehmen Geld und Zeit gekostet habe.

Fluktuation im Problemhaus ist hoch

Nach Aussagen von Bewohnern läuft im Haus immer noch nicht alles wie vorgesehen. Die Fluktuation der Mieter sei hoch.

Kreditgeber für den öffentlich geförderten Wohnungsbau mit vergünstigten Zinsen ist die NRW-Bank. Die landeseigene Bank mit Sitz in Düsseldorf äußert sich aus Datenschutzgründen nicht zu diesem Einzelfall.

Die Wirtschaftsdatenbank „North Data“ weist rund um die GOV Immobilien GmbH & Co KG zahlreiche Verbindungen zu anderen Unternehmen aus dem Wohnungsgeschäft auf. Darunter sind eine Bauträger- und eine Wohnungs-GmbH sowie Adressen in Werne, Unna und Hagen.

Der Stadt Dortmund sind keine Probleme bekannt

Die Stadt Dortmund teilt auf Anfrage dieser Redaktion mit, dass Probleme in der Straße aktuell nicht bekannt seien. „Sollte es Sachverhalte über Mängel in den genannten geförderten Wohnungen geben, würde die Verwaltung konkrete Anzeigen im Einzelfall prüfen und auf deren Beseitigung hinwirken“, so Stadtsprecher Maximilian Löchter.

Das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW) schreibt vor, dass „Wohnraum vom Verfügungsberechtigten (hier die GOV) so zu erhalten und wiederherzustellen sei, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken gewährleistet ist.“ Die Verwaltung könne dies auch anordnen.

„Als Konsequenz von unterlassener Mängelbeseitigung in gefördertem Wohnraum gilt, dass dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt und je nach Schwere des Sachverhaltes mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.“

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