Nach den Freisprüchen im Fall Mouhamed Dramé hatten sowohl die Staatsanwaltschaft Dortmund als auch die Nebenklage Revision gegen das Urteil eingereicht. Landgericht Dortmund bestätigt nun auf Anfrage, dass beide Revisionen fristgerecht innerhalb einer Woche nach dem Urteil eingegangen sind.
Am 12. Dezember des vergangenen Jahres hatte das Landgericht alle fünf angeklagten Polizisten freigesprochen, die am 8. August 2022 am Polizeieinsatz in der Nordstadt beteiligt waren, bei dem Mouhamed Dramé erschossen worden war.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage hatten Revision gegen das Urteil eingelegt, wobei Lisa Grüter, Anwältin der Familie, das Urteil in seiner Gesamtheit überprüft wissen will. Die Staatsanwaltschaft legte hingegen nur Revision gegen den Freispruch des Einsatzleiters ein. Für ihn hatte sie eine Bewährungsstrafe von 10 Monaten gefordert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird sich nun mit dem Fall befassen und ihn auf mögliche Rechtsfehler prüfen müssen.
Revisionsbegründungen bis März
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten nach dem Urteil jeweils eine Woche lang Zeit, ihren Revisionsantrag einzureichen. Im Fall der Nebenklage ist die Entscheidung darüber auch eine Geldfrage, da eine Revision im Falle einer Ablehnung erhebliche Kosten verursacht. Eine weitere Frist läuft, wenn das schriftliche Urteil des Schwurgerichts in Dortmund vorliegt.
Wie Landgerichtssprecherin Nesrin Öcal mitteilt, muss es im Fall des Prozesses gegen die fünf Polizisten, spätestens 13 Wochen nach dem Urteil vorliegen, also Mitte März. In der Regel wird diese Frist vom Gericht ausgereizt. Von da haben Nebenklage und Staatsanwaltschaft noch einmal einen Monat Zeit, ihre Revision zu begründen. Das wäre dann Mitte April.
Die Akte wird danach dem Bundesgerichtshof über die Staatsanwaltschaft und den Generalbundesanwalt zur Entscheidung vorgelegt. Wie der BGH mitteilt, sei bei ihm dementsprechend zum jetzigen Zeitpunkt „noch nichts eingegangen“. Deshalb könne man auch noch keine Informationen zu weiteren Verfahrensabläufen geben.
So ist auch noch nicht abzusehen, wann eine Entscheidung gefällt wird. Möglich wäre aber, dass noch in 2025 Gewissheit in dem Fall herrscht. Eine Entscheidung könnte sich aber auch ins kommende Jahr verschieben.
Bekommt der Fall Priorität?
Wann der BGH in der Sache entscheidet, ist unter anderem von der Auslastung des Gerichts und der Komplexität des Falls abhängig. Außerdem spielt die Priorisierung des Bundesgerichtshofs eine Rolle. In der Regel werden Fälle mit Haftstrafen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt sind, vorgezogen. Die hohe mediale Aufmerksamkeit für den Fall Mouhamed Dramé könnte wiederum dazu führen, dass der Fall mit Priorität behandelt wird.
Wie aus dem Jahresbericht des Bundesgerichtshofs hervorgeht, wurden im Jahr 2023 rund 80 Prozent der Fälle, die am BGH in einer Hauptverhandlung bearbeitet worden waren, innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen.
Die meisten Strafsachen am BGH (etwa 95 Prozent) werden aber per Beschluss erledigt. Das heißt: Hält der vierte Strafsenat des BGH, der für Urteile des Landgerichts Dortmund zuständig ist, die Revision für unzulässig, so kann er ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden. Bei den Beschlusssachen waren
86,6 Prozent der Verfahren in 2023 nach drei Monaten abgeschlossen.
Anm. d. Red.: In einer vorherigen Version des Artikels hieß es, dass das schriftliche Urteil neun Wochen nach dem Urteilsspruch vorliegen muss. In diesem Fall sind es aber 13 Wochen. Das Landgericht Dortmund hatte einen falschen Zeitraum genannt und den Fehler nach der Veröffentlichung gegenüber unserer Redaktion korrigiert.
Urteil im Fall Mouhamed Dramé: Alle Polizisten sind freigesprochen